vermietung Dezember 2019 | InHerford
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Unschöne Wortwechsel
Wenn sich Mieter und Vermieter verbal in die Haare kriegen
Einem Mieter, der seinen Vermieter beleidigt, droht im schlimmsten
Falle die fristlose Kündigung. Und mancher Eigentümer, der
zu stark gegenüber seinem Mieter „austeilte“, musste dafür
bereits Schmerzensgeld bezahlen. Der Infodienst Recht und
Steuern der LBS fasst für seine Extraausgabe einige Urteile von
Zivilgerichten zusammen. Im Mittelpunkt stehen dabei sehr unhöfliche
Ausdrücke wie „Terrorist“, „feige Sau“ und „promovierter
Ein Mieter suchte sich für seine Verbalinjurien nicht den Eigentümer
des von ihm bewohnten Objekts aus, sondern dessen
Mitarbeiterin. Diese Beschäftigte bezeichnete er zunächst als
„faul“ und dann auf der Facebook-Seite als „talentlose Abrissbirne“.
Daraufhin wurde ihm gekündigt. Doch das Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 216 C 461/14) entsprach
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Arsch“.
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dem nicht. Hier liege, wenn überhaupt, eine „eher weniger
schwerwiegend(e)“ Beleidigung vor. Das gebotene Mittel des
Eigentümers wäre zunächst eine Abmahnung gewesen. Mildernd
berücksichtigte das Gericht die Tatsache, dass der Mieter
aus gegebenem Grund – wegen störenden Lärms aus der Gartenanlage
– sehr aufgebracht gewesen war.
Besonders unschön ist es, wenn Beleidigungen nicht nur im
persönlichen Gespräch zwischen Mieter und Eigentümer ausgetauscht
werden, sondern in aller Öffentlichkeit. Wenn also
eine unbestimmte Zahl von Menschen zuhören kann. Das war
der Fall, als ein Eigentümer seinen Mieter vor dem Anwesen als
„Arschloch“, „Wichser“ und „Hausbesetzer“ titulierte. Das Landgericht
Bonn (Aktenzeichen 6 T 17/10) betrachtete die beiden
erstgenannten Ausdrücke als unflätig und kritisierte insbesondere
am Begriff „Hausbesetzer“, dass der Beleidigte damit in
die Nähe strafrechtlich relevanten Verhaltens gerückt werde. Ein
Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro betrachtete das Landgericht
als angemessen.
Eine Mieterin aus Brandenburg wählte einen ganz anderen,
höchst ungewöhnlichen Weg, um ihrem Vermieter zu schaden.
Sie wandte sich an dessen Baufinanzierer und wies diesen darauf
hin, dass es zu „unglaublichen Vorkommnissen“ gekommen
sei und der Vermieter ständig grundlose Kündigungen
ausspreche. Eine Beschwerde an das Bundesaufsichtsamt für
das Banken- und Kreditwesen werde folgen. Dies betrachtete
das Landgericht Potsdam (Aktenzeichen 4 S 193/10) als üble