InHerford | Dezember 2019 mietspiegel
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Was das Herz begehrt
Bestes aus Holz!
begründet wird, ist aus formellen Gründen unwirksam (BGH,
s.o.). Die zum Teil noch auf den Internetseiten der lokalen Kommunen
zu findenden Hinweise, dass der Herforder Mietspiegel
unter Anwendung eines zehnprozentigen Abschlages auch
für Objekte in kreisangehörigen Gemeinden ohne Mietspiegel
gilt, ist daher, was die Geltendmachung von Mieterhöhungen
angeht, mietrechtlich nicht relevant. Er kann aber als Orientierungshilfe
bei der Mietpreisfindung für Neuvermietungen oder
bei der Planung von Immobilien-Finanzierungskonzepten herangezogen
Was das Herz begehrt
Bestes aus Holz!
Was das Herz begehrt
Bestes aus Holz!
Was das Herz begehrt
Bestes aus Holz!
Was das Herz begehrt
Bestes aus Holz!
Was das Herz begehrt
Bestes aus Holz!
Was das Herz begehrt
Bestes aus Holz!
Wir haben die Auswahl:
• Böden
• Türen
• Wand & Decke
• Platten
• Holz im Garten
Schausonntag!
Jeden 1.- und 3. Sonntag
im Monat von 14 - 17 Uhr *
Schausonntag!
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im Monat von 14 - 17 Uhr *
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keine Beratung, kein Verkauf) (*
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Braker Straße 12
33729 Bielefeld
Direkt an der B 61
Tel. 05 21/5 60 32-0
Fax 05 21/5 60 32-32
keine Beratung, kein Verkauf) (*
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Schausonntag!
(*
keine Beratung, kein Verkauf) (*
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Jeden Sonntag
(*
1.- und 3. im Monat von 14 - 17 Uhr *
Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m.
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Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-18 Uhr
Sa 9-13 Uhr
Öffnungszeiten
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www.holzland-brinkmann.de
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Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m.
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Öffnungszeiten
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werden.
„Mietspiegel“ in Immobilienportalen
Auch Immobilienportale, wie z. B. Immoscout, Immowelt oder
Wohnungsbörse.net, veröffentlichen regelmäßig eigene „Mietspiegel“
für Städte und Gemeinden. Hierbei handelt es sich
aber nicht um Mietspiegel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches,
sondern vielmehr um die Sammlung und Auswertung
von Angebotsmieten der jeweiligen Seitenbetreiber. Mieterhöhungen,
die auf diese Daten gestützt werden, sind nicht durchsetzbar.
Gleichbehandlung aller Mieter?
Muss der Vermieter alle Mieter bei einer Mieterhöhung gleich
behandeln? Nein. Es gibt schließlich viele gute Gründe, dem
einen Mieter eine Mieterhöhung zukommen zu lassen und zugleich
seinen Wohnungsnachbarn zu verschonen, z. B. soziale
Aspekte oder auch die Belohnung eines langjährig sehr zuverlässigen
Mieters gegenüber einem nicht so zuverlässigen und
pflichtbewussten. Der Vermieter ist grundsätzlich frei in seiner
Entscheidung, von wem er welche Miete verlangt, sofern er
dabei die bereits beschriebenen Vorgaben einhält. Kein Mieter
kann eine Mieterhöhung mit dem Argument zurückweisen,
sein Nachbar zahle weniger.
Handlungsbedarf bei „Mini-Mieten“
Es gibt Fälle, in denen Sie die Miete unbedingt prüfen und
ggfls. erhöhen sollten. Immer dann, wenn ein Abgleich mit dem
aktuellen Mietspiegel ergibt, dass Ihre Mieten deutlich unter
diesem liegen, sollten Sie zumindest genauer hinschauen. Solche
Niedrigmieten kommen häufig bei Vermietungen an nahe
Angehörige vor, aber auch bei langjährigen Mietverhältnissen
sind sie verbreitet. Liegt dabei der Mietzins unter 66 % der ortsüblichen
Vergleichsmiete, kann es passieren, dass Ihnen das
Finanzamt Probleme macht. Wird dieser Wert unterschritten,
unterstellt die Behörde nämlich im Regelfall das Fehlen einer
Gewinnerzielungsabsicht. Dies hat zur Folge, dass Sie die für
das Objekt anfallenden Kosten, z. B. für Reparaturen, Schuldzinsen
etc., nicht in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich
geltend machen können. Da es hier im Einzelfall auf eine
korrekte Mietfestsetzung und deren Beweisbarkeit ankommen
kann, wenden Sie sich bitte mit einem solchen Problem unmittelbar
an unsere Geschäftsstelle, damit wir Ihnen helfen
können.
Vereinbarungen
Geht es auch ohne die ganzen Formalitäten und Schriften? Ja!
Während eines bestehenden Mietverhältnisses können sich
Vermieter und Mieter jederzeit auf eine neue Miethöhe einigen
(§ 557 Abs. 1 BGB). Hierbei sind Sie weder an die o.g. Formalitäten
noch an den Mietspiegel, die Kappungsgrenze oder die
Ankündigungsfristen gebunden. Lediglich die Mietwuchervorschriften
sind zu beachten. Wuchermieten werden allerdings in
unserer Region eher selten überhaupt am Markt durchsetzbar
sein. Haben Sie sich mit Ihrem Mieter auf die neue Miethöhe
und den ersten Zahlungstermin geeinigt, sollten Sie das Ergebnis
aus Beweisgründen unbedingt schriftlich fixieren und
beide unterzeichnen. Bei Abfassung einer rechtssicheren Miethöhungsvereinbarung
sind wir unseren Vereinsmitgliedern
gern behilflich.
Weitere Fragen?
Wenn Sie Ihre Mieten auf die Möglichkeit einer Erhöhung prüfen
lassen oder die Mieterhöhung von uns formulieren lassen
möchten, vereinbaren Sie als Vereinsmitglied bitte einen Beratungstermin
in unserer Geschäftsstelle. Bitte bringen Sie hierfür
Ihren Mietvertrag und, sofern vorhanden, die letzte Mieterhöhung
mit. Daneben benötigen wir für die Beratung konkrete
Angaben zur Wohnungsgröße, zur Lage und Ausstattung des
Objektes und zu den durchgeführten Modernisierungen (wann
welche?) sowie zur Zusammensetzung der vom Mieter aktuell
und vor drei Jahren gezahlten Bruttomiete. ■