InHerford - Oktober 2022

InHerford | Oktober 2022 EIGENTUM 19 Haben Sie gegen einen älteren Bescheid fristgerecht einen Widerspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden wurde, oder haben Sie bereits gegen den Widerspruchsbescheid geklagt, wird das neue Urteil von der Kommune bzw. vom Gericht bei der Entscheidung berücksichtigt. Die weitaus meisten Abwassergebührenbescheide werden aber, da sie üblicherweise im Januar oder Februar des Jahres für das jeweils vergangene Kalenderjahr zugehen, wegen abgelaufener Widerspruchsfrist schon rechtskräftig sein. Dann sind Widerspruch und Klage nicht mehr möglich. Dies ist im Ergebnis natürlich unbefriedigend und ungerecht, weil die Gebühren tatsächlich zu hoch waren und nur diejenigen Eigentümer, die rechtzeitig und quasi „auf Verdacht“ Widerspruch eingelegt haben, eine Korrekturberechnung und eine Kostenerstattung für vergangene Zeiträume erhalten. Der Bund der Steuerzahler NRW empfiehlt daher Gebührenzahlern in den betroffenen Kommunen, einen sogenannten Billigkeitsantrag zu stellen. Damit wird die Stadt oder Gemeinde unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW um Prüfung dahingehend gebeten, ob eine Neubescheidung und die Erstattung überhöhter Gebühren auch im Falle bereits rechtskräftiger Bescheide aus den Vorjahren möglich sind. Die Entscheidung über einen solchen Billigkeitsantrag liegt im Ermessen der Kommune. Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um in Zeiten allgemein knapper Kassen und steigender Kosten das Ergebnis zu erahnen. Es mag aber auch sein, dass der durch sehr viele Billigkeitsanträge ausgelöste öffentliche Druck bei Kommunen, die es sich wirtschaftlich leisten können, zu einer positiven Entscheidung führt. Juristisch bestünden hier allerdings nur dann Erfolgsaussichten, wenn die Kommune in vergleichbar gelagerten Fällen in der Vergangenheit solchen Anträgen stattgegeben und sich damit selbst gebunden hätte, was zu beweisen wäre. Solche Präzedenzfälle sind uns aus den im Kreis Herford betroffenen Kommunen (noch) nicht bekannt, sodass die Beweislage zumindest schwierig ist. Wenn Sie einen Billigkeitsantrag stellen möchten, finden Sie weitere Informationen zum Thema und ein Musterschreiben auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler NRW (www. steuerzahler.de/nrw/abwasser/). Mitglieder ohne Internetzugang können das Musterschreiben auf Nachfrage auch in unserer Geschäftsstelle erhalten. Nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes NRW nicht von dem OVG-Urteil betroffen und daher hinsichtlich der Zinskalkulationen nicht zu beanstanden, sind die Abwassergebühren in Spenge, Vlotho, Löhne, Hiddenhausen, Kirchlengern und Rödinghausen. Nachtrag: Kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe gab die NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach bekannt, dass die Landesregierung das kommunale Abgabengesetz noch in diesem Jahr ändern und die Gebührenberechnung damit auf eine neue, rechtsichere Basis stellen werde. Dies lässt nichts Gutes ahnen. Vielmehr ist befürchten, dass man versuchen wird, die Wirkungen des Urteils zugunsten der Haushalte der einzelnen Städte und Gemeinden „abzumildern“ ■ ©DedMityay - stock.adobe.com Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratu g, kein Verkauf) (* Wir haben die Auswahl: • Böden • Türen • Wand & Decke • Platten • H lz im Garten * (* Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* rz rt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öff ungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9- 3 hr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax / 6 -32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat vo 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m Öffnungszeiten Mo-Fr 8-1 Uhr Sa 9-13 Uhr ww .holzland-brinkmann.de Brake St aße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Son tag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kei Verkauf) (* Was das Herz begeh Best au Hol ! Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* Wärmezähler Wasserzähler Heizkostenverteiler Abrechnungen Rauchwarnmelder Legionellenprüfung DITSCHUN Wärmemesstechnik GmbH Bielefeld 0521 - 339944 www.ditschun.com Ihre Abrechnung in guten Händen

RkJQdWJsaXNoZXIy NzQ0Mjg=