InHerford - Oktober 2022

Oktober 2022 | InHerford EIGENTUM 18 Unsicherheit nach Urteil zu den Abwassergebühren Welche Kommunen sind betroffen? Was können Eigentümer tun? >Von Martina Wenzel, Geschäftsführerin Groß durch die Presse ging in den vergangenen Monaten ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17. Mai 2022 (Az. 9 A 1019/20) zu überhöhten Abwassergebühren. Das OVG hat in einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick seine eigene, jahrzehntelang gefestigte Rechtsprechung gekippt. Kurz gesagt geht es darum, dass Oer-Erkenschwick, wie viele Städte und Gemeinden in NRW, bei der Gebührenberechnung mit einem zu hohen Zinssatz für ihr in den Kanälen und sonstigen Entwässerungsanlagen steckendes Eigenkapital gerechnet hat. Eine Rolle spielte hierbei auch, dass das allgemeine Zinsniveau im Laufe des letzten Jahrzehnts deutlich niedriger war als in den Jahrzehnten zuvor. Viele Kommunen haben dies ignoriert und – im Einklang mit der früheren Rechtsprechung – weiter einen Durchschnittszins aus den letzten 50 Jahren angesetzt, wodurch sich unzulässig hohe Gebühren ergaben. Das führt dazu, dass sämtliche Kommunen in NRW ihre Gebührenkalkulation überprüfen und erforderlichenfalls für die Zukunft anpassen müssen. Durch die Presseartikel angeregt, fragen sich unsere Mitglieder, ob ihnen Rückzahlungen zustehen und wie sie vorgehen können. Die Beantwortung dieser Fragen hängt zunächst einmal davon ab, in welcher Stadt oder Gemeinde das Grundstück liegt, für das die Abwassergebühren angefallen sind. Der Bund der Steuerzahler NRW hat die Zinsberechnung aller Kommunen in NRW im Hinblick auf das Urteil des OVG geprüft. Für den Einzugsbereich unseres Vereins, also für den Kreis Herford, ergibt sich folgendes Bild: Die Gebührenkalkulation der Städte Herford, Bünde, Enger, Bad Salzuflen und Bad Oeynhausen ist bisher wahrscheinlich zu hoch und damit rechtswidrig, sodass die Kommunen die Gebühren für die Zukunft neu berechnen müssen. Dies führt aber, da zwischenzeitlich andere, in den Gebühren enthaltene Kostenpositionen gestiegen sein können, nicht zwangsläufig zu niedrigeren Gebühren. Für bereits vorliegende Abwassergebührenbescheide in diesen Städten aus früheren Jahren gilt es zu unterscheiden: Ist Ihnen der Bescheid erst vor maximal einem Monat zugegangen, legen Sie bitte mit Bezug auf das OVG-Urteil Widerspruch ein. © Moritz Winde/HK © insta_photos - stock.adobe.com Ahmser Straße 97 32052 Herford · 05221/71102· Fax 05221/75510 kontakt@tischlereilandwehr.de · www.tischlereilandwehr.de  Fenster und Türen  individuelle Möbelanfertigung  Fertigparkett  Reparaturarbeiten  Trockenbau B a u - u n d M ö b e l w e r k s t a t t HeinrichLandwehr

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