InHerford - Oktober 2022

12 Oktober 2022 | InHerford RECHT WIE UND WIE OFT MUSS GERÄUMT WERDEN? Vor Hauseingängen, auf Gehwegen und Bürgersteigen muss ein möglichst 1,50 Meter, mindestens aber ein Meter breiter Streifen freigeschaufelt und gestreut werden, sodass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeigehen können (OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2000 U 2402/00; so auch in den meisten örtlichen Satzungen geregelt, zum Beispiel in Herforder Straßenreinigungssatzung). Auch häufig genutzte Wege auf dem Grundstück, wie z. B. zur Mülltonne, zur Garage oder zum Stellplatz, müssen sicher sein. Hier muss aber nur in einer Breite von 0,5 Metern geräumt und gestreut werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.08.2001, 23 U 195/00). Wer Winterdienst hat, muss erforderlichenfalls auch mehrfach am Tag tätig werden (BGH, Urteil vom 27.11.1984, VI ZR 49/83). Bei Glatteisbildung muss sofort mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden (BGH, Urteil vom 07.06.2005, VI ZR 219/04). Bei anhaltender, überfrierender Nässe bzw. gefrierendem Sprühregen besteht die Verpflichtung zum wiederholten Streuen, sobald die Wirkung des Streuguts nachgelassen hat (KG Berlin, Urteil vom 30.04.2004, 14 U 159/02). Wenn bei lang andauerndem Schneefall jede Maßnahme völlig nutzlos wäre, darf der Winterdienstpflichtige pausieren. Er muss aber erneut tätig werden, wenn der Niederschlag nur noch geringfügig ist oder aufgehört hat (OLG Celle, Urteil vom 22.08.2001, 9 U 220/03). Sehr große Schneemengen dürfen nur auf dem eigenen Grundstück, am Rand des Gehweges oder am Fahrbahnrand so gelagert werden, dass die Entwässerungsrinne frei bleibt und der Verkehr nicht gefährdet wird. Sind die Witterungsverhältnisse derart katastrophal, dass dies nicht möglich ist, kann die Räumpflicht ausnahmsweise auch ganz entfallen (OLG Hamm, Urteil vom 03.07.1995, 6 U 16/95). Generell gilt: Streuen gegen Glätte ist wichtiger als Schnee schippen (BGH, Urteil vom 13.07.1967, III ZR 165/66). ©M.Dörr & M.Frommherz - stock.adobe.com 24 h Notruf Unser guter Ruf Seit über 30 Jahren im Dienst der Kunden. www.heitbreder-rohrreinigung.de Herford 0 52 21 - 1 51 22 Löhne 0 57 31 - 74 78 88 Bielefeld 05 21 - 20 10 88 Herford 0 52 21 - 151 22 Löhne 0 57 31 - 74 78 88 Dingerdisser Straße 38 · 33699 Bielefeld Tel.: 0521 - 20 10 88 · Fax: 0521 - 20 81 243 Löhner Str. 108 · 32584 Löhne · 05731 8420560 Fürstenaustr. 7 · 32052 Herford · 05221 9933031 MECH. EINBRUCHSCHUTZ | SCHLÜSSELDIENST | SCHLIESSANLAGEN | VIDEOANLAGEN | TRESORE | TRESORTECHNIK HAUSTÜREN | GARAGENTORE plaggemeier-tms.de

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