InHerford - Oktober 2022

11 InHerford | Oktober 2022 RECHT den. Achten Sie als Vermieter bitte darauf, dass sie den Mietern nur entweder die Arbeitspflicht oder die Kostentragungspflicht auferlegen. WOHER KOMMEN STREUMITTEL UND CO.? Haben die Mietvertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, stellt der Vermieter dem Mieter Räumgeräte und auch die Streumittel (Granulat, Asche, Sand oder Streusalz) zur Verfügung. Streusalz und sonstige schädliche Auftaumittel dürfen nach den örtlichen Satzungen, so z. B. auch in Herford, nur im Ausnahmefall und auch dann nur sparsam Verwendung finden. WAS GILT BEI URLAUB ODER KRANKHEIT? Wer im Urlaub oder krank ist, der ist nicht automatisch von seiner Streupflicht befreit. Er muss unbedingt für eine Vertretung sorgen (LG Kassel, Urteil vom 01.03.1990, 1 S 885/89). MUSTERFORMULIERUNG Bei Verwendung der in unserer Geschäftsstelle erhältlichen Mietvertragsformulare für Wohnraum können Sie in „§ 27 Individuelle Vereinbarungen“ folgende Formulierung aufnehmen: „Der Mieter übernimmt im Wechsel mit den anderen Hausparteien nach vom Vermieter zu erstellendem Plan den Winterdienst (Schnee schieben und Streuen bei Glätte) auf den gemeinsam genutzten Verkehrsflächen des Grundstücks und auf denjenigen Flächen, für die der Vermieter die öffentlich-rechtliche Reinigungspflicht hat, insbesondere auf dem Bürgersteig. Die örtliche Satzung ist zu beachten. Die vorstehenden Pflichten des Mieters entfallen nicht bei Verhinderung aus persönlichen Gründen (Urlaub, Krankheit usw.). Der Mieter muss dann für eine Ersatzkraft sorgen. Der Mieter stellt die für den Winterdienst erforderlichen Gerätschaften und Streumittel auf eigene Kosten. Gehören zur Wohnung Balkone, Loggien oder Dachgärten, sind auch diese von Schnee und Eis frei zu halten“. Das bei uns erhältliche Mietvertragsformular für vermietete Einfamilienhäuser enthält in § 21 bereits eine entsprechende Regelung. In dem bei uns erhältlichen Mietvertrag für gewerbliche Räume und Grundstücke wird diese Pflicht für den Mieter in § 14 Nr. 1 begründet. Eventuell erforderliche Konkretisierungen sollten in § 32 des Formulars aufgenommen werden. MORGENSTUND HAT GOLD IM MUND! Streupflichtige dürfen keine Langschläfer sein! Wird in der örtlichen Straßenreinigungssatzung keine andere Zeitvorgabe gemacht, gilt die Faustregel: montags bis freitags sollte ab 07:00 Uhr und bis 20:00 Uhr gestreut bzw. geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr (so z. B. festgelegt auch in der Herforder Straßenreinigungssatzung). Wer früher oder nach 20:00 Uhr unterwegs ist, rutscht meist auf eigene Gefahr. Ausnahme: An Orten, an denen erfahrungsgemäß auch zu späteren Tageszeiten mit erheblichem Publikumsverkehr zu rechnen ist, z. B. vor Kinos oder Restaurants, muss auch noch in den späten Abendstunden und nach 22:00 Uhr gefegt und gestreut werden (BGH, Urteil vom 02.10.1984, VI ZR 125/83). Ihr Fachmann für moderne Sanitär- und Heizungstechnik in der Region Nur das Beste für Wasser und Wärme 05221 9630-0• www.besch-gmbh.de • Trinkwasserhygiene • Rohrbruch-Service • Heizungs- und Sanitär-Kundendienst • Bad- und Heizungsausstellung • Heizungs- und Energiespartechnik • Wartung und Instandhaltung • Bad- und Heizungserneuerung • erstklassige Qualität • kompetenter Service und Beratung Foto: © by-studio - stock.adobe.com

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