InHerford - Mai 2022

17 InHerford | Mai 2022 HEIZKOSTENVERORDNUNG Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können und die Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz nach dem Stand der Technik einhalten. NACHRÜSTUNGSPFLICHTEN FÜR ALTE TECHNIK Die Pflicht zur Installation fernablesbarer Zähler besteht (noch) nicht, wenn ein einzelner Zähler installiert oder ausgetauscht wird und dieser in ein vorhandenes Gesamtsystem ergänzt bzw. eingefügt wird. Bereits installierte Zähler und Heizkostenverteiler, die nicht fernablesbar sind und deren Eichzeit bzw. Laufzeit noch nicht abgelaufen ist, müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2026 durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Bereits installierte, fernablesbare Geräte, die nicht interope- rabel sind oder die weiteren vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen nicht erfüllen, sind bis zum 31. Dezember 2031 auszutauschen. KAUFEN ODER MIETEN? Eigentümer können die neumodernen Zähler kaufen oder mieten. Im Falle des Kaufs handelt es sich um eine Modernisierung, die bei vermieteten Objekten zu einer, wenn auch sehr geringen, Modernisierungsmieterhöhung führen kann. Wenn Sie als Vermieter auch die zuvor vorhandenen Verbrauchszähler gemietet hatten, können Sie ohne Weiteres auch die neuen Zähler mieten und die hierbei anfallenden Mietkosten im Rahmen Ihrer Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilen. Standen die alten Verbrauchszähler hingegen in Ihrem Eigentum und möchten Sie die neuen Zähler vom Messdienstleister mieten, können Sie die hierfür zukünftig anfallenden Kosten nur dann an die Mieter weiterberechnen, wenn Sie diese zuvor in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise über die geplante Anmietung der Messgeräte und die dabei anfallenden Kosten informieren und nicht die Mehrheit der Mieter einer solchen Anmietung widerspricht. Bei der Abfassung des hierfür erforderlichen Informationsschreibens sind wir unseren Mitgliedern gern behilflich. MONATLICHE VERBRAUCHSINFORMATIONEN Wurden fernablesbare Geräte installiert, müssen Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Mietern bzw. Wohnungseigentümern seit dem 01.01.2022 monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen. Dazu gehören folgende Daten: Der Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden, ein Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats desselben Nutzers sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres desselben Nutzers, soweit diese Daten erhoben worden sind. Außerdem muss ein Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten und durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittswerts derselben Nutzerkategorie mitgeteilt werden. Für diesen Vergleich sollen anonymisierte Verbräuche aus den Gebäudeportfolios der Ablesedienstleister aus der passenden Nutzerkategorie verwendet werden. Die monatlichen Verbrauchsinformationen, auch UVI genannt, können dem Mieter oder Eigentümer sowohl schriftlich als auch elektronisch übermittelt oder auch über Webportale oder Apps zur Verfügung gestellt werden. Da es sich um eine Bringschuld handelt, muss der Nutzer außerdem monatlich über die Bereitstellung der Daten, z. B. per E-Mail, benachrichtigt werden. ZUSÄTZLICHE ABRECHNUNGSINFORMATIONEN FÜR ALLE NUTZER Mit der Jahresheizkostenabrechnung müssen allen Nutzern unabhängig von der Art der Messtechnik zukünftig weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für alle Abrechnungsperioden, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen, also für die meisten Objekte ab der Heizkostenjahresabrechnung, die für das Kalenderjahr 2022 im Laufe des Jahres 2023 erstellt wird. Dem Mieter bzw. Wohnungseigentümer sind insbesondere Informationen zum eingesetzten Brennstoffmix, zu den erhobenen Abgaben, Steuern und Zöllen, zu den Kosten für die Geräteüberlassung nebst Eichung, Ablesung und Abrechnung sowie Kontaktinforationen von Verbraucherorganisationen und Energieagenturen zu erteilen. Wenn der Gebäudeeigentümer Unternehmer und der Mieter ein Verbraucher ist, müssen auch Informationen zur alternativen Streitbeilegung zur Verfügung gestellt werden. Damit der Nutzer seinen Verbrauch und dessen Entwicklung besser einschätzen kann, © Gina Sanders - stock.adobe.com Wärmezähler Wasserzähler Heizkostenverteiler Abrechnungen Rauchwarnmelder Legionellenprüfung DITSCHUN Wärmemesstechnik GmbH Bielefeld 0521 - 339944 www.ditschun.com Ihre Abrechnung in guten Händen Vermittlung undVerkauf von Immobilien • Miet- undWohneigentumsverwaltung www.heinemann-baessler.de Hämelinger Straße 10 32052 Herford Telefon 05221 - 1019-0 Telefax 05221 - 1019-19

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