InHerford - Mai 2022

InHerford | Mai 2022 15 PRAXISTIPP Gleiches gilt auch, wenn ein Brief per Einschreiben gegen Rückschein versandt wird. Von beiden Zustellmethoden ist daher eher abzuraten. Wenn es denn ein Einschreiben sein soll, sollte sich der Absender für ein Einwurfeinschreiben entscheiden. Bei Beachtung der oben beschriebenen Hinweise ist diese Zustellmethode relativ sicher und kostengünstig. Der Absender sollte sich auf einer Durchschrift des Briefs notieren, wann und in Anwesenheit welches Zeugen der Brief versandfertig gemacht wurde. Außerdem sollten sowohl der Einlieferungsbeleg als auch die über die Internetseite der Post ausgedruckte Benachrichtigung über die erfolgte Zustellung zusammengeheftet und verwahrt werden. GERICHTSVOLLZIEHERZUSTELLUNG ALS ALTERNATIVE Die sicherste Variante, eine Willenserklärung zuzustellen, ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Der Absender erteilt dabei dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher den Auftrag, die Zustellung vorzunehmen und zu dokumentieren. Hierfür senden Sie das Original sowie zwei vollständige Kopien des zuzustellenden Schreibens an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Empfänger des Briefs seinen Wohnsitz hat. Beantragen Sie nicht ausdrücklich die persönliche Zustellung, stellt der Gerichtsvollzieher das Schreiben über einen Zustelldienst, wie z. B. die Deutsche Post, zu. Über die Zustellung wird sodann von der Post eine Postzustellungsurkunde ausgestellt, die der Gerichtsvollzieher mit dem bei ihm vorliegenden Duplikat des Schreibens zu einer Zustellungsurkunde verbindet und diese an den Adressaten zurückschickt. Die Anschrift und für Nachfragen auch die Telefonnummer des zuständigen Amtsgerichts können Sie über die Online-Adressdatenbank www.justizadressen.nrw.de ermitteln. In einem Anschreiben an den Gerichtsvollzieher ist kurz zu erläutern, um welche Art Schreiben, z. B. fristgemäße Kündigung einer Wohnung, es sich handelt und bis wann das Schreiben spätestens zugestellt sein sollte. Alternativ kommt auch die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher in Betracht. Das mag im Einzelfall dazu dienen, noch zusätzlich Druck auf den Empfänger auszuüben. Wer hat schon gern den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen? Es ist aber zu berücksichtigen, dass eine solche persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher meist deutlich länger dauert. Hier ist ab Antragstellung mit ca. acht bis vierzehn Tagen zu rechnen, sodass dieser Weg nur dann sinnvoll ist, wenn kein Frist- ablauf droht und Eile nicht geboten ist. Die Gerichtsvollzieherzustellung ist zwar die sicherste Zustellmethode. Sie hat aber auch Nachteile. Sie ist meist nicht innerhalb weniger Tage zu bewirken. Auch ist nicht sichergestellt, dass das Schreiben tatsächlich zu einem bestimmten Termin seinen Empfänger erreicht. Hierneben dauert es nach der Zustellung einige Zeit, bis der Gerichtsvollzieher dem Antragsteller die von ihm erstellte Zustellungsurkunde zurückschickt. Erst mit Erhalt dieser Urkunde weiß der Absender, wann die Zustellung tatsächlich erfolgt ist und kann weitere rechtliche Schritte einleiten. Außerdem verursacht die Gerichtsvollzieherzustellung Kosten, die zwischen 14,50€ und 22,50€, jeweils zuzüglich eventueller Auslagen und Wegekosten des Gerichtsvollziehers, liegen. Für Privatpersonen ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher daher nicht die optimale Lösung. ZUSTELLUNG UNTER ZEUGEN ODER PER BOTEN EMPFEHLENSWERT Der VHWG Herford empfiehlt seinen Mitgliedern daher, fristgebundene und/oder wichtige Willenserklärungen per Boten oder unter Zeugen zuzustellen. Vor allem bei Kündigungs- und Mieterhöhungsschreiben hat sich diese Art der Zustellung bewährt. Sie ist zeitnah möglich und verursacht, mit Ausnahme der eigenen Wege, keine zusätzlichen Kosten. Die beiden Zustellarten unterscheiden sich dadurch, dass bei einer Zustellung unter Zeugen der Erklärende selbst das Schreiben zustellt und sich hierbei von einem Zeugen begleiten lässt, während bei einer Botenzustellung der Erklärende nicht dabei ist, sondern der Bote die Zustellung allein vornimmt. Welche Alternative man wählt, hängt vor allem KATENBRINK & DEPENBROCK· Johannisstr. 45 · 32052 Herford · Telefon 05221/92400-0· Fax 05221/92400-30 kanzlei@ra-katenbrink.de · www.ra-katenbrink.de· Bürozeiten: Mo. – Do. 8 – 13 Uhr sowie 14 – 18 Uhr; Fr. 8 – 14 Uhr IHRE ANSPRECHPARTNER RA und Notar Achim Depenbrock RA und Notar Bernd Niebuhr RA Kersten Heybrock RAin Stefanie Büscher RA Manfred Utesch RA Sven Hoischen RAin und Notarin Cori na Maringer

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