InHerford - Mai 2022

EIGENTUM 13 InHerford | Mai 2022 Auf ein Wort … Bürokratiewahnsinn Persönlicher Kommentar von Martina Wenzel, Geschäftsführerin Wer kann schon etwas gegen eine gerechtere Verteilung der Steuerlast haben? Und: Natürlich sollten die völlig veralteten, nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechenden Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer aktualisiert und angepasst werden. Aber so ein bürgerunfreundliches und umständliches Verfahren muss es doch nun wirklich nicht sein! Welcher Hauseigentümer hat denn seinen Grundbuchauszug, der oft Jahrzehnte alt ist und häufig noch in den Akten der Vorväter oder des Verkäufers der Immobilie schlummert, zur Hand? Wer hat denn, ohne zu recherchieren, das genaue Baualter, die genaue Grundstücksfläche und die in den letzten Jahrzehnten vielleicht durch An- und Umbauten deutlich veränderte Wohnfläche seines Hauses parat? Wer findet ohne sachkundige Hilfe in den Winkeln des Internets den zutreffenden Bodenrichtwert? Natürlich kann man sich, die Älteren unter uns vielleicht mit Unterstützung durch Angehörige, auf die Suche machen, Grundbuch- und Katasterauszüge bestellen, den Zollstock zur Hand nehmen und hoffen, damit aus Behördensicht alles richtig zu machen. Aber selbst dann bleibt für viele noch die Hürde, die Grundsteuererklärung digital über das Finanzamtsportal übermitteln zu müssen. Wie überheblich klingt da die Aussage der Finanzbehörden: „Die Einreichung von Belegen in Papierform ist grundsätzlich nicht vorgesehen“, wenn man bedenkt, dass ein Großteil der Immobilieneigentümer in Deutschland im Rentenalter ist und möglicherweise schon lange keine Steuererklärung mehr abgegeben hat. Zwar denken nicht all diese Menschen bei dem Wort ELSTER nur an den diebischen Vogel. Eine Registrierung im Onlineportal haben sie aber trotzdem nicht und möglicherweise noch nicht einmal einen Internetzugang. Zwar scheint bei den Finanzoberen in den letzten Wochen noch der Groschen gefallen zu sein, sodass die Eigentümer, anders als ursprünglich vorgesehen, im Mai über ihre Erklärungspflicht und die schon bei den Finanzbehörden vorliegenden Daten informiert werden. Es werden aber sicherlich noch genügend Haus-Aufgaben und ungeklärte Fragen für die Eigentümer übrig bleiben. Nun, da die Würfel einmal gefallen sind, helfen wohl nur noch der alte Leitspruch meiner Großmutter: „Nicht ärgern, nur wundern!“ und die Devise: „Augen zu und durch!“. © stokkete - stock.adobe.com

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