inHerford - Oktober 2023

15 Oktober 2023 | InHerford AKTUELL Pelletheizung oder Gasheizung (diese mindestens zu 65 % mit Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff betrieben). WO FINDE ICH RAT? Das neue Heizungsgesetz sieht auch eine Beratungspflicht vor. Eigentümer, die ab 2024 eine Heizung einbauen möchten, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden soll, müssen sich vorher von einem Experten, z. B. von einem Energieberater (zu finden über: www. energie-effizienz-experten.de), beraten lassen. Dieser soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung sowie eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit der neuen Anlage hinweisen und hierbei insbesondere das Problem der steigenden CO2-Preise erläutern. Näheres zum Thema CO2-Bepreisung finden Sie in unserem Fachartikel auf Seite 10 dieser Zeitschriftenausgabe. WIE WIRD GEFÖRDERT? Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und danach mindestens zu 65 % erneuerbare Energien nutzt, bekommt dies staatlich gefördert. Vorgesehen ist eine 30%ige Grundförderung für alle. Hinzukommen soll ein 20%tiger „Geschwindigkeitsbonus“ für diejenigen, die bis Ende 2028 auf erneuerbare Energien umstellen. Dies gilt z. B. für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen. Selbst nutzende Eigentümer und Eigentümerinnen mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 € pro Jahr können einen 30%igen Bonus beanspruchen. Die verschiedenen Förderungen können bis zur Maximalförderung von 70 % kombiniert werden. IST EINE MIETERHÖHUNG MÖGLICH? Vermieter dürfen ab 2024 bis zu 10 % der Kosten für die neue, klimafreundliche Heizungsanlage auf die Jahresmiete umlegen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn sie die vom Staat gewährte Förderung beantragen und von den bei der Mieterhöhung zu berücksichtigenden Modernisierungskosten abziehen. Außerdem wird die Modernisierungsumlage für die neue Heizungsanlage auf maximal 50 Cent pro Monat und m² Wohnfläche gedeckelt. Werden neben dem Austausch der Heizungsanlage noch andere (energetische) Modernisierungen vorgenommen, gelten die üblichen gesetzlichen Vorschriften, nach denen lediglich 8 % der auf die Wohnung entfallenden anteiligen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können. Hier gilt eine Kappungsgrenze von zwei bzw. drei Euro je m² Wohnfläche, abhängig von der Höhe der bisherigen Miete. WANN IST SCHLUSS MIT ÖL UND GAS? Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Gebäude ab dem 01.01.2045 nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Fossile Brennstoffe sollen dann nicht mehr verheizt werden. Ihr Fachmann für moderne Sanitär- und Heizungstechnik in der Region Nur das Beste für Wasser und Wärme 05221 9630-0• www.besch-gmbh.de • Trinkwasserhygiene • Rohrbruch-Service • Heizungs- und Sanitär-Kundendienst • Bad- und Heizungsausstellung • Heizungs- und Energiespartechnik • Wartung und Instandhaltung • Bad- und Heizungserneuerung • erstklassige Qualität • kompetenter Service und Beratung Foto: © by-studio - stock.adobe.com

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