InHerford - Oktober 2022

5 InHerford | Oktober 2022 ENERGIEKRISE ber hinaus müssen Sie den Endnutzern Kontaktinformationen einer Verbraucherorganisation, einer Energieagentur oder einer sonstigen Einrichtung zur Verfügung stellen, bei der weiterführende Informationen zu bekommen sind. Hierfür genügt es, dass der Eigentümer den Nutzer auf die Internetangebote der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ und die dort aufgeführten Effizienz- und Einsparinformationen hinweist. Die vorbezeichneten Informationspflichten für Eigentümer von Wohngebäuden mit zehn oder mehr Wohneinheiten sind bis zum 31. Oktober 2022 zu erfüllen. ZUSÄTZLICHE PRÜFPFLICHTEN FÜR GASHEIZUNGEN Die EnSimiMaV verpflichtet Eigentümer von Gebäuden, in denen Gasheizungen betrieben werden, zu einer Heizungsüberprüfung und bei festgestelltem Bedarf auch zu einer Optimierung ihrer Anlage/n. Diese Heizungsüberprüfung soll möglichst im Zusammenhang mit ohnehin anstehenden Tätigkeiten oder Maßnahmen des Schornsteinfegers, Installateurs oder Energieberaters, z. B. anlässlich von Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder der Heizungswartung, durchgeführt werden. Soweit die Überprüfung Optimierungsbedarf aufzeigt, sind die Maßnahmen bis spätestens zum 15. September 2024 umzusetzen. Bei Gaszentralheizungen in größeren Wohnobjekten ist außerdem ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Dies muss bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 und bei Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024 geschehen. HEIZKOSTENVORAUSZAHLUNGEN ANPASSEN Vermietenden Eigentümern raten wir dringend, die von ihren Mietern geleisteten Heizkostenvorauszahlungen im Lichte der neuen Gaspreise zu prüfen und die Mieter um eine Anpassung ihrer Vorauszahlungen zu bitten. Den meisten Mietern ist die Problematik aus den Medien bekannt, sodass mit wenig Widerstand zu rechnen ist. Vielfach haben Mieter ihre Vorauszahlungen sogar schon freiwillig und proaktiv erhöht, um hohe Nachzahlungen möglichst zu vermeiden. Ein Musterschreiben, das Sie mit den für Ihr Objekt konkreten Daten vervollständigen können, erhalten Vereinsmitglieder auf Wunsch über unsere Geschäftsstelle. Das vom Gas- und Wärmeversorger an Sie als Eigentümer versandte Informationsschreiben können Sie dabei als Anknüpfungspunkt für die Darstellung der Kostensteigerung verwenden und Ihrem Brief in Fotokopie beifügen. Sollten Ihre Mieter sich uneinsichtig zeigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Geschäftsstelle, damit wir prüfen, ob die Anpassung in Ihrem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der engen gesetzlichen Vorgaben des § 560 Abs. 4 BGB erzwungen werden kann. ■ Kooperation mit den Stadtwerken Herford endet Sonderkonditionen für VHWG-Mitglieder laufen zum 31.12.22022 aus Bedauerlicherweise ist die seit dem 01.01.2017 bestehende Kooperation unseres Vereins mit der Stadtwerke Herford GmbH der herrschenden Energiepreiskrise zum Opfer gefallen. Viele unserer Mitglieder haben in den letzten sechs Jahren einen VHWG-Extra-Versorgungsvertrag für Strom und/ oder Gas abgeschlossen und so von einem 3 %-igen besonderen Rabatt profitiert. Aufgrund der in den letzten Monaten stark gestiegenen Beschaffungspreise und der unsicheren Zukunftsperspektive am Energiemarkt haben die Stadtwerke die Kooperationsvereinbarung bis Ende 2022 gekündigt. Dementsprechend erhalten alle Vereinsmitglieder, die einen VHWG-Extra-Tarif vereinbart haben, eine Kündigung dieses Sonderversorgungsvertrages, die auf den 31.12.2022 wirkt. Die Stadtwerke werden den betroffenen Kunden noch vor Ablauf der Kündigungsfrist ein neues Versorgungsangebot für die Zeit ab dem 01.01.2023 unterbreiten. Dieses wird dann nicht rabattiert sein, sondern dem Tarif „RundGas Haushalt“ bzw. „RundStrom-Haushalt“ entsprechen. In Anbetracht der im Vergleich zur allgemeinen Marktentwicklung bislang sehr günstigen Preise der Stadtwerke Herford legen wir unseren Mitgliedern dieses Angebot wärmstens an Herz, zumal damit auch ein lokal tätiges, sozial stark engagiertes Unternehmen unterstützt wird und die dort vorhandenen Arbeitsplätze gesichert werden. Falls das neue Angebot der Stadtwerke für Sie nicht in Betracht kommt, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig vor Ende der Kündigungsfrist um einen neuen Versorger. Wer nicht rechtzeitig einen Anschlussvertrag abschließt, fällt in die Grundversorgung und wird ab dem 01.01.2023 vom für die Kommune zuständigen Grundversorger mit Gas bzw. Strom versorgt. Gasgrundversorger für Herford, Enger und Hiddenhausen sind die Stadtwerke Herford GmbH, für Bünde, Spenge, Kirchlengern und Rödinghausen die EWB in Bünde und für Vlotho die Stadtwerke Vlotho. Die Stromgrundversorgung stellt im Kreis Herford E.O.N sicher. Lediglich in der Stadt Vlotho sind die Stadtwerke Vlotho Stromgrundversorger. Bitte beachten Sie, dass die Energiekosten in der Grundversorgung im Regelfall höher sind als bei Abschluss eines anderen Versorgungsvertrages. Wichtig zu wissen ist aber, dass die Versorgung mit Strom bzw. Gas auch bei Auslaufen eines Vertrages sichergestellt ist, da sie stets vom Grundversorger übernommen wird. Der VHWG Herford hat Verständnis für die Entscheidung der Stadtwerke und bedankt sich für die in den letzten Jahren gut verlaufende Kooperation und die unseren Mitgliedern gewährten Rabatte. Beide Kooperationspartner streben eine Wiederaufnahme der Kooperation für die Zeit nach Beruhigung der Energiemärkte an. ■

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