9 Mai 2023 | InHerford BEI ZURÜCKWEISUNG: KLAGE Bei Zurückweisung Ihres Einspruchs bleibt Ihnen nur die Klage vor dem Finanzgericht. Diese ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der zurückweisenden Entscheidung zu erheben und mit Gerichts- und Rechtsanwaltskosten verbunden. WANN IST EIN EINSPRUCH SINNVOLL? In den letzten Wochen und Monaten wird Grundstückseigentümern in zahlreichen Medienveröffentlichungen empfohlen, gegen ihren Grundsteuerwertbescheid auf jeden Fall Einspruch einzulegen, da die neue Bewertungsgrundlage verfassungswidrig sei und zu einer deutlich erhöhten Kostenbelastung führe. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland plant in Zusammenarbeit mit dem Steuerzahlerbund Musterverfahren gegen das Bundes-Grundsteuermodell, das auch in Nordrhein-Westfalen gilt. Bei Redaktionsschluss dieser Zeitschriftenausgabe waren die Musterverfahren allerdings noch nicht so weit gediehen, dass ein gerichtliches Aktenzeichen vorgelegen hätte, auf das man sich in seinem Einspruch gegen den eigenen Grundsteuerwertbescheid berufen könnte, um auf diesem Wege ein Ruhen des eigenen Verfahrens zu beantragen. Bitte verfolgen Sie hierzu selbst die Tagespresse oder erkundigen sich bei uns, ob ein solches Aktenzeichen inzwischen vorliegt, falls Sie die Erhebung eines Einspruchs beabsichtigen. Leider wird es voraussichtlich Jahre dauern, bis der Bundesfinanzhof und dann wohl als letzte Instanz das Bundesverfassungsgericht, über die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuervorschriften entscheidet. Das Ergebnis ist aktuell überhaupt nicht absehbar. Erfolgreiche Klagen gegen die Ermittlung der Grundsteuerwerte führen nicht automatisch zu einer geringeren Grundsteuer für jeden. Die Grundsteuerwerte sind schließlich nur der Verteilungsmaßstab für die Grundsteuer. Werden nach gerichtlicher Entscheidung einzelne Bewertungsaspekte oder das ganze Bewertungsmodell gekippt, verschiebt sich dieser Verteilungsmaßstab nur. Auch bei einer daraus folgenden neuen Verteilung wird es Gewinner und Verlierer auf Eigentümerseite geben und es steht vorher nicht fest, zu welcher Seite Sie gehören würden. Außerdem gehen Experten davon aus, dass auch bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit keine rückwirkende Änderung aller angefochtenen Bescheide zu erwarten ist. Man rechnet vielmehr damit, dass das Bundesverfassungsgericht, wie schon bei früheren Entscheidungen zur Vermögens- und zur Erbschaftssteuer, eine Weitergeltung der aktuellen Bewertungsvorgaben aussprechen und dem Gesetzgeber eine Frist zur verfassungskonformen Neuregelung setzen wird. BESCHEIDE GRÜNDLICH PRÜFEN Bevor Sie sich für oder gegen die Erhebung eines Einspruchs entscheiden, empfehlen wir Ihnen, die Ihnen zugegangenen Bescheide zunächst – erforderlichenfalls mithilfe Ihres Steuerberaters – unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu überprüfen: SCHRITT 1: FEHLERHAFTE DATEN? Sind alle wesentlichen Daten von Ihnen selbst in der Grundsteuererklärung zutreffend gemacht und anschließend auch genau so und ohne Zahlendreher in den Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt übernommen worden? Leider haben die vergangenen Monate gezeigt, dass vielen Eigentümern aufgrund der Kompliziertheit des Verfahrens schwerwiegende Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung unterlaufen sind, die dann zu deutlich höheren Grundsteuerwerten führten. Die häufigsten Falschangaben werden erfahrungsgemäß in folgenden Bereichen gemacht: Baujahr: Hier ist das ursprüngliche Baujahr zu berücksichtigen. Ein nachträglicher Anbau oder eine Aufstockung ändern daran nichts. GRUNDSTEUER Ihr Spezialist für Leckageortung und Wasserschadenanalyse Thermodetect GmbH · Bünder Landweg 56 · 32120 Hiddenhausen · Tel. 05221 9624-20 · Mail: info@thermodetect.de · www.thermodetect.de Über 40 Jahre Erfahrung Unser Einzugsgebiet: im Umkreis von bis zu 80 km Brillenliebhaber gesucht! Werden Sie Teil unseres Optik-Renken-Teams als in Vollzeit oder Teilzeit zu sofort Neuer Markt 4 32052 Herford Tel.: 05221/144482 info@optik-renken-herford.de www.optik-renken-herford.de Ansprechpartnerin: Anja Renken Augenoptiker - Geselle (m/w/d)
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