Mai 2023 | InHerford EIGENTUM 19 Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratu g, kein Verkauf) (* Wir haben die Auswahl: • Böden • Türen • Wand & Decke • Platten • Holz im Garten * (* Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* rz rt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öff ungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9- 3 hr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 6 -32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat vo 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m Öffnungszeiten Mo-Fr 8-1 Uhr Sa 9-13 Uhr ww .holzland-brinkmann.de Brake St aße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kei Verkauf) (* Was das Herz begeh Best au Hol ! Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr www.holzland-brinkmann.de Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 6032-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* Wärmezähler Wasserzähler Heizkostenverteiler Abrechnungen Rauchwarnmelder Legionellenprüfung DITSCHUN Wärmemesstechnik GmbH Bielefeld 0521 - 339944 www.ditschun.com Ihre Abrechnung in guten Händen teil der zukünftig vom Vermieter zu übernehmenden Kosten ist entscheidend abhängig von der Klimafreundlichkeit des Gebäudes. Für Wohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ist ein Zehn-Stufen-Modell vorgesehen. Bei Objekten mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen die Vermieter 95 % und die Mieter 5 % der CO2-Kosten. Je klimafreundlicher das Gebäude ist, desto geringer ist der Vermieteranteil. Erreicht das Gebäude einen sehr hohen energetischen Standard, tragen die Mieter weiterhin die vollen CO2-Kosten. Durch diese Kostenverteilung sollen Vermieter motiviert werden, ihre Immobilie energetisch zu verbessern, um deren CO2-Ausstoß zu verringern. Wie hoch der für Ihre Immobilie im Rahmen der Brennstoffkosten angefallene CO2-Ausstoß und die daraus resultierenden CO2-Kosten sind, wird Ihnen Ihr Energieversorger mit der jährlichen Energierechnung mitteilen, wobei der Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 im Januar 2021 zunächst auf 25,00 Euro festgelegt wurde und ab 2022 schrittweise ansteigt bis auf 45,00 Euro im Jahr 2025. Auf Basis der in Ihrem Objekt verursachten CO2-Menge und der Wohnfläche der Immobilie lässt sich der Emissionsgrad errechnen und die Immobilie einer Stufe im Zehn-Stufen-Modell zuordnen. Die auf den Vermieter entfallenden CO2-Kostenanteile werden dann im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung durch das von Ihnen beauftragte Heizkostenabrechnungsunternehmen ermittelt und aus den zu verteilenden Heizkosten herausgerechnet, sodass nur noch die auf die Mietparteien entfallenden CO2-Kosten-Anteile in die Heizkostenverteilung einfließen. Für ausschließlich gewerblich genutzte Immobilien gilt, dass die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter ab 2023 hälftig geteilt werden. Für denkmalgeschützte Objekte können sich geringere Vermieter-Kostenanteile ergeben. MIETER KANN RECHNUNG SCHREIBEN Der Vermieter ist auch dann an den CO2-Kosten der Immobilie zu beteiligen, wenn diese nicht über eine Zentralheizung versorgt wird, sondern der Mieter selbst einen Versorgungsvertrag für die im Objekt vorhandene Etagenheizung oder einen Nahwärmevertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall ist der Mieter berechtigt, seinem Vermieter nach Erhalt der Energierechnung für das Jahr 2023 eine Rechnung zu schicken und von ihm die anteilige Erstattung der CO2-Kosten zu verlangen. Diese Regelungen zur CO2-Kosten-Verteilung zwischen Mieter und Vermieter gelten erstmalig für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023 beginnen. Sie werden sich daher erst im Laufe des Jahres 2024 in den für das Abrechnungsjahr 2023 zu erstellenden Heizkostenabrechnungen auswirken. Eine erste Orientierung darüber, wie die CO2-Kosten-Verteilung in Ihrer vermieteten Immobilie aussehen könnte, geben die im Internet zur Verfügung gestellten CO2-Kostenrechner. Diese kostenfreien Tools finden Sie z. B. auf den Internetseiten der größeren Heizkostenabrechnungsunternehmen (www.techem.com/ CO2-Kosten-Rechner; www.ista.com/CO2-Rechner) oder auf der im Übrigen zu allen Energiethemen sehr hilfreichen Seite der Verbraucherzentrale Brandenburg (www.verbraucherzentrale-brandenburg.de). © dream@do - stock.adobe.com
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