InHerford - Mai 2022

ZENSUS 2022 Im Mai 2022 werden im Rahmen der anstehenden Volkszählung stichprobenweise auch Immobilieneigentümer und Vermieter befragt. Auf diesem Wege soll ermittelt werden, wie Menschen in Deutschland leben und wohnen. Wenn Sie vom Statistischen Landesamt für eine Teilnahme an der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus ausgewählt werden, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung und sind zur Auskunft verpflichtet. Abgefragt werden zahlreiche Merkmale und Daten. Neben der genauen Anschrift und der Art der Immobilie werden auch die Eigentumsverhältnisse, der Gebäudetyp, das Baujahr, die Heizungsart, der Energieträger und die Zahl der im Hause vorhandenen Wohnungen ermittelt. Außerdem sind die auf die einzelnen Wohnungen entfallenden Wohnflächen, die Zahl der Räume und die gezahlte Nettokaltmiete anzugeben. Auf persönlicher Ebene werden Name und Adresse des auskunftspflichtigen Eigentümers sowie aus statistischen Gründen auch der Name und Vorname von bis zu zwei Hausbewohnern erfragt. BEANTWORTUNG GRUNDSÄTZLICH ONLINE Zum Zwecke einer einfachen Abwicklung ist die Beantwortung der Fragen grundsätzlich elektronisch, das heißt über das Internet, vorgesehen. Die für die Erhebung ausgewählten Eigentümer können aber alternativ auch die ausgefüllten Papiervordrucke gebührenfrei an das Statistikamt zurücksenden. Wem beides nicht möglich ist, der kann sich mündlich interviewen lassen. Wenn es sich um Wohnungseigentum handelt, können die Fragen auch von der Hausverwaltung beantwortet werden, sofern dort alle erforderlichen Informationen gebündelt vorliegen. Falls Sie die im Anschreiben genannte Immobilie zum Zeitpunkt der Befragung bereits veräußert haben, müssen Sie dem zuständigen Statistikamt den Namen und die Anschrift des Erwerbers mitteilen, um Ihrer Auskunftspflicht nachzukommen. ACHTUNG DATENSCHUTZ Soweit Sie auch Daten Ihrer Mieter im Formular angeben, müssen diese Mieter vorab über die Weitergabe ihrer Daten an das Statistikamt informiert werden. Eine Einwilligung der Mieter ist hingegen nicht erforderlich. Ein Musterinformationsschreiben stellen wir Ihnen auf Nachfrage gern zur Verfügung. Mitwirkung ist Pflicht Befragung von Eigentümern und Vermietern 4 © Song_about_summer - stock.adobe.com

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