InHerford - Mai 2022

EIGENTUM Mai 2022 | InHerford 11 Zusätzliche Steuerklärung für alle Eigentümer Abgabefrist bis 31. Oktober 2022 Von Martina Wenzel, Geschäftsführerin Haben Sie schon Post vom Finanzamt erhalten? Wenn nicht, wird dies in den nächsten Wochen geschehen. In der Zeit von Juli bis Oktober 2022 müssen alle Immobilieneigentümer über das Onlineportal „ELSTER“ eine Grundsteuererklärung abgeben. Allein in den beiden Finanzamtsbezirken Herford und Bünde betrifft dies insgesamt etwa 94.000 Grundstücke. Hintergrund für die Neuberechnung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, in dem die bislang geltenden Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes und damit für verfassungswidrig erklärt wurden. Aufgrund veralteter Werte aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und 1964 in Westdeutschland werden vergleichbare Objekte bisher teilweise komplett unterschiedlich bewertet, was zu großen Abweichungen bei der Höhe des Steuersatzes führt. Deshalb musste der deutsche Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Dem ist er Ende 2019 nachgekommen und hat das sog. „Bundesmodell“ für die Ermittlung der Grundsteuer entwickelt, welches auch für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommt, während andere Bundesländer, wie z. B. Bayern, Hamburg und Niedersachsen, sich für ein abweichendes Berechnungsmodell entschieden haben. WER IST VERPFLICHTET? Für alle Grundstücke, die sich am 01. Januar 2022 in Ihrem Eigentum befunden haben, müssen Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Dies gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke und ist unabhängig davon, ob Sie diese selbst nutzen oder vermietet haben. Auch wenn Ihnen das Grundstück nicht als Ganzes, sondern nur zum Teil, wie z. B. bei Wohnungseigentum, gehört, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Eigentümer mehrerer Grundstücke müssen für jede Immobilie eine eigene Grundsteuererklärung abgeben, wobei stets dasjenige Finanzamt zuständig ist, in dessen Bezirk sich der Grundbesitz befindet. In Erbbaurechtsfällen muss der Erbbauberechtigte und nicht der Grundstückseigentümer die Steuererklärung abgeben. FRIST BIS ENDE OKTOBER 2022 Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes können Sie ab dem 01. Juli 2022 einreichen. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Bei nicht fristgerechter Einreichung drohen Ihnen Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro und eine Schätzung des Grundsteuerwertes Ihres Grundstücks durch das Finanzamt. ÜBERMITTLUNG NUR ELEKTRONISCH Die Grundsteuererklärung muss grundsätzlich über das Finanzamtsportal ELSTER eingereicht werden. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Wenn Sie ein solches bereits für die Abgabe Ihrer jährlichen Einkommenssteuerklärung oder anderer Steuerklärungen besitzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuererklärung verwenden. Sofern Sie aber noch kein entsprechendes Benutzerkonto haben, sollten Sie dies baldmöglichst unter www.ELSTER.de beantragen. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Registrierung bei ELSTER in drei Schritten und dauert insgesamt ca. zehn bis zwölf Werktage, sodass Sie sich möglichst frühzeitig darum kümmern sollten. Das Verfahren der Registrierung ist auf der vorbezeichneten Internetseite gut erklärt. Dort kann auch ein Flyer „Die Registrierung bei ‚Mein Elster‘“ heruntergeladen werden. Falls Ihnen selbst eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen dies auch Angehörige im Sinne von § 15 Abgabenordnung für Sie übernehmen und hierbei die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um Ihre Grundsteuererklärung elektronisch zu übermitteln. Angehörige in diesem Sinne sind unter anderem der Ehegatte oder der Lebenspartner (nicht Lebensgefährte!), Kinder, Enkel, Nichten, Neffen und auch der Schwager oder die Schwägerin. Einfacher und ohne ELSTER können private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern die digitale Grundsteuererklärung abgeben, wenn es sich um einen Standardfall handelt und die Immobilie in NRW oder einem anderen Bundesland liegt, das am Grundsteuer-Bundesmodell teilnimmt. Ob dies für Ihre Immobilie/n möglich ist, können Sie ab dem 1. Juli 2022 unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum. de prüfen und die Erklärung, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch dort abgeben. Eine Abgabe der Steuererklärung in Papierform ist behördlich grundsätzlich nicht vorgesehen. Falls Ihnen jedoch eine elektronische Übermittlung gar nicht möglich ist, können Sie einen näher zu begründenden Härtefallantrag beim Finanzamt stellen, das dann darüber entscheidet, ob Ihnen ausnahmsweise die Übermittlung in Papierform gestattet wird. Bei der Stellung eines solchen Antrages sind wir unseren Mitgliedern bei Bedarf gern behilflich. WELCHE DATEN WERDEN ERFRAGT? Welche und wie viele Angaben Sie zu Ihren Grundstücken machen müssen, hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Bundesland diese liegen. © Christian Horz - stock.adobe.com © Moritz Winde/HK

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