inHerford - Oktober 2023

7 Oktober 2023 | InHerford VERMIETUNG Betriebskostenabrechnung 2022 bis zum 31.12.2023 zustellen Verlust der Nachzahlungsansprüche droht Haben Sie die Betriebskostenabrechnungen für das Kalenderjahr 2022 für Ihre Mieter schon erstellt? Anderenfalls wird es dringend Zeit, dies zu erledigen. Vermieter von Wohnraum sind gemäß § 556 Abs. 3 BGB verpflichtet, Ihren Mietern innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen, welche die von der Rechtsprechung aufgestellten Mindesterfordernisse erfüllt. Wird die Abrechnung nicht rechtzeitig und in der richtigen Form vorgelegt, lassen sich Nachzahlungsansprüche nicht mehr durchsetzen, während sich ergebende Guthaben der Mietpartei trotzdem ausgezahlt werden müssen. Bei nicht rechtzeitiger Abrechnung riskieren Sie außerdem, dass Mieter ihre laufenden Vorauszahlungen ab dem Anfang des nächsten Jahres so lange einbehalten, bis Sie Ihrer Abrechnungspflicht nachkommen. Die zwölfmonatige Abrechnungsfrist gilt für alle Mietverhältnisse über Wohnraum und darüber hinaus auch für Wohnungen, an denen ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht eingeräumt ist. Bitte versäumen Sie diese wichtige Frist nicht! Gegenüber Gewerbemietern haben Sie, wenn Ihr Mietvertrag keine anderslautende Regelung enthält, bis zu drei Jahre Zeit, eine Abrechnung vorzulegen, ohne Ihre Nachzahlungsansprüche zu verlieren. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Betriebskostenabrechnung haben, lassen Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle beraten. Falls Sie eine Erstellung der Abrechnung (gegen Gebühr) durch uns wünschen, melden Sie sich bitte kurzfristig. Dies gilt insbesondere dann, wenn wir die Abrechnung Ihrer Immobilie erstmalig vornehmen sollen. Anderenfalls können wir die rechtzeitige Erstellung bis zum Jahresende leider nicht mehr zusagen. Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen erstellen wir als Verein allerdings nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig an das von Ihnen beauftragte Heizkostenabrechnungsunternehmen. © Gina Sanders - stock.adobe.com

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