InHerford - Oktober 2022

7 InHerford | Oktober 2022 MITGLIEDERVERSAMMLUNG albetriebe größerer Unternehmen, die über ihre Rechtsanwälte Musterschreiben schicken ließen und auf den sogenannten „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ pochten. Inzwischen hat aber der Bundesgerichtshof ein „Machtwort“ dahingehend gesprochen, dass auch Corona keinen pauschalen Mietabzug ohne Vorlage von Unternehmenskennzahlen rechtfertigt, was letztendlich zu vernünftigen Einigungen der Parteien führte. Viele Nachfragen kamen auch zum neuen Wohnungseigentumsrecht. Das Wohnungseigentumsgesetz wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 wesentlich geändert und neu gefasst. So können z. B. die allermeisten Beschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung seitdem mit einfacher Mehrheit gefasst werden, selbst wenn es sich um bauliche Veränderungen handelt. Die Rechtsposition der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde gestärkt, die der einzelnen Eigentümer demgegenüber geschwächt, was aber vielen Eigentümern nicht wirklich bewusst ist. Obwohl 2021 aufgrund einer inzwischen ausgelaufenen Sonderregelung viele Wohnungseigentümerversammlungen ausfielen oder zumindest nicht in Präsenz stattfanden, nahmen die Anfragen zu wohnungseigentumsrechtlichen Themen deutlich zu. Die Mieten in Herford haben sich auch im Jahr 2021 leicht aufwärts bewegt, wobei das Mietniveau in Herford und den umliegenden Städten und Gemeinden weiterhin bezahlbar bleibt und deutlich unter den Mietpreisen in Bielefeld liegt. „Problemkind“ bleibt die Vermietung von Gewerbeobjekten. Diese ist schwierig, da sich in wirtschaftlich so unsicheren Zeiten viele Interessenten nicht trauen, langfristige Mietverträge einzugehen. Vermieter wünschen sich aber meist eine Langfristperspektive für ihre Immobilie. Diese Situation führte auch 2021 zu stagnierenden bzw. leicht sinkenden Gewerbemieten. Die Kaufpreise für Immobilien sind im Jahr 2021 in Herford weiter deutlich gestiegen. Dies galt besonders für neue und vor allem für gebrauchte Eigentumswohnungen. Wegen der im Jahr 2021 noch sehr niedrigen Zinsen war die Nachfrage derart groß, dass der Markt so gut wie leer gefegt war. Auch unsere Vereinsgeschäftsstelle erreichten täglich Anfragen von Kaufinteressenten, die irrigerweise davon ausgingen, dass wir auch makeln. Angesichts der aktuell wieder steigenden Zinsen und der angezogenen Baupreise ist mit einem ähnlichen Preisanstieg im Jahr 2022 eher nicht zu rechnen. Ein wenig Sorgen macht uns auch weiterhin die Mitgliederentwicklung. Im Kalenderjahr 2021 standen 47 Neuzugängen insgesamt 121 Abgänge (Todesfälle und Kündigungen) gegenüber. Dieser im Vergleich zu den Vorjahren hohe Nettoverlust von 74 Mitgliedern war jedoch auch der Coronasituation und der langen Schließzeit geschuldet, da Neumitglieder meist ein akutes Problem haben und kurzfristig nach ihrem Beitritt Hilfe benötigen, dies gerne in einem oder meist mehreren, kurz aufeinanderfolgenden Präsenzterminen. Die bisherigen Zahlen für 2022 deuten darauf hin, dass sich die Situation wieder normalisiert. Mit mehr als 2.200 Mitgliedern ist der VHWG Herford auch heute noch einer der größten Vereine in der Stadt Herford. Wie der von der Geschäftsführerin vorgetragene Kassenbericht aufzeigte, sind die Finanzen des Vereins solide aufgestellt, sodass wir insbesondere unter Berücksichtigung der zum 01.01.2022 beschlossenen neuen Beitragsstaffel positiv in die Zukunft blicken können. Der Kassenprüfer Henning Döring bestätigte dann auch die ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung, woraufhin die Mitgliederversammlung den Vorstand antragsgemäß und einstimmig entlastete. Ebenfalls einstimmig wählte die Mitgliederversammlung den Steuerberater Rüdiger-Ingolf Lübke zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Neubesetzung dieser Position war erforderlich, da der bisherige stellvertretende Vorsitzende Detlef Jeretzky im April 2022 verstorben ist. Herr Lübke war bereits ab 1992 ehrenamtlich im Beirat des Vereins und wechselte dann ab 1996 als Beisitzer in den Vorstand. Er wird den VHWG Herford zukünftig gemeinsam mit dem Vorsitzenden Achim Depenbrock rechtlich vertreten. Die langjährigen Vorstandsmitglieder Georg Schnasse und Heinz-Jürgen Laag wurden nach turnusgemäß abgelaufener Amtszeit für weitere vier Jahre in ihrem Ehrenamt bestätigt. Als neue Beisitzende im Vorstand wurde die Architektin Kathrin Steinmann-Mielke gewählt, die zuvor dem Beirat des Vereins angehörte. Dem Vereinsvorstand steht als beratendes Organ ein Beirat zur Seite. Auch dieser arbeitet ehrenamtlich. Seine Mitglieder werden stets für vier Jahre gewählt. Neu in dieses Gremium wurde die Volljuristin Hacer Koc gewählt. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ erläuterte Frau Wenzel das Verfahren rund um die Grundsteuererklärung, die alle Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022 abgeben müssen. Außerdem skizzierte sie die Pflichten, die sich für vermietende Eigentümer aus der reformierten Heizkostenverordnung ergeben und gab Hintergrundinformationen zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW betreffend die überhöhten Abwassergebühren und die sich daraus ergebenden Reaktionsmöglichkeiten für Eigentümer. Dass gerade dieses Thema unsere Mitglieder sehr beschäftigt, zeigte die lebhafte Diskussion. Mit einem Dauerbrenner aus dem Mietrecht, der Eigenbedarfskündigung, befasste sich der nachfolgende Vortrag von Herrn Prof. Dr. Markus Artz, Leiter der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld. Viele Eigentümer meinen, es sei einfach, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen und diese richtig zu begründen. Das dem nicht so ist, erläuterte der Mietrechtsexperte anschaulich und mit vielen interessanten Beispielsfällen. Sollten Sie als Mitglied unseres Vereins über eine Eigenbedarfskündigung nachdenken, empfehlen wir Ihnen dringend, die Beratungsmöglichkeiten in der Geschäftsstelle zu nutzen. Fehler im Kündigungsschreiben lassen sich im späteren Räumungsprozess leider meist nicht mehr korrigieren. ■ © Bruno Vehmeier

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