InHerford - Oktober 2021

20 RECHT WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT § Trittschallschutz erforderlich Wird in der Wohnung ein vorhan- dener Teppichbodenbelag durch einen anderen Bodenbelag, z. B. Fliesen, er- setzt, richtet sich der im Verhältnis der Eigentümer untereinander zu gewäh- rende Schallschutz nach der DIN 4109. Solange der Wohnungseigentümer mit zumutbaren Maßnahmen die Mindestan- forderungen an den Trittschallschutz einhalten kann, ist er hierzu im Verhält- nis der anderen Eigentümer in § 14 Nr. 1 WEG auch verpflichtet. (BGH, Urteil vom 26.06.2020, V ZR 173/19) § Dönergrill ist kein „Laden“ Ein Dönergrill darf in einem als „La- den“ bezeichneten Teileigentum nicht betrieben werden, da er typischerweise mehr stört als ein Ladengeschäft. Es liegt eine zweckbestimmungswidrige Nutzung vor, sodass die Eigentümerge- meinschaft vom Imbissbetreiber Unter- lassung verlangen kann. (BGH, Urteil vom 25.10.2019, V ZR 271/18; AG München, Urteil vom 31.10.2020, 483 C 8260/19) § Allein-Versammlung: Beschlüsse nichtig Beschlüsse einer Eigentümerversamm- lung sind nichtig, wenn den Wohnungs- eigentümern durch die Form der Ladung eine Teilnahme an der Eigentümerver- sammlung verwehrt wird, da diese im Büro des Verwalters stattfinden soll und dieses „für den Publikumsverkehr ge- schlossen“ ist. (AG Lemgo, Urteil vom 24.08.2020, 16 C 10/20) § Mindestinhalt der Jahresgesamt- abrechnung Für eine schlüssige Jahresgesamt- abrechnung reichen die Angabe von Anfangs- und Endbestand der Ge- meinschaftskonten sowie der nach Kos- tenarten aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben aus; entspricht der An- fangsbestand der Gemeinschaftskonten zzgl. Einnahmen abzgl. Ausgaben dem Endstand der Gemeinschaftskonten, ist die Abrechnung im Grundsatz plau- sibel. Die Darstellung der Instandhal- tungsrücklage in der Jahresabrechnung bezieht sich auf die Entwicklung der buchhalterischen Konten im Abrech- nungsjahr (Soll- und Istbestand). (BGH, Urteil vom 25.09.2020, V ZR 80/19) § Keine Leistungs- und Arbeits- pflichten per Beschluss Gesetzlich sind die einzelnen Woh- nungseigentümer lediglich verpflichtet, die Kosten und Lasten des gemein- schaftlichen Eigentums zu tragen. Anderweitige Arbeits- und Leistungs- pflichten können nicht per Beschluss begründet werden. Ein Beschluss, der Eigentümern den Anstrich ihrer Fenster oder aber alternativ die Eigen-Beauftra- gung eines Handwerkers mit dem An- strich auferlegt, ist aufgrund fehlender Beschlusskompetenz nichtig. (LG Dortmund, Urteil vom 24.04.2018, 1 S 109/17) MIETRECHT § Abrechnungsfehler führen zur Teilunwirksamkeit Ein formeller Fehler führt nur dann zur Unwirksamkeit der Betriebskostenab- rechnung insgesamt und zu einem An- spruch auf Neuabrechnung, wenn er sich durchgängig durch die gesamte Abrechnung zieht. Betrifft er nur ein- zelne Kostenpositionen, bleibt die Ab- rechnung im Übrigen wirksam, wenn die jeweiligen Einzelpositionen unschwer herausgerechnet werden können. Die- se Maßstäbe gelten auch im Gewer- beraummietrecht. (BGH, Urteil vom 20.01.2021, XII ZR 40/20) § Untermieter schuldet vollen Scha- densersatz Wird dem Untermieter, der nach Beendi- gung des Hauptmietverhältnisses über eine Wohnung und Räumung durch den Hauptmieter die untergemieteten Räu- me nicht an den Eigentümer herausgibt, eine gerichtliche Räumungsfrist ge- währt, muss er für die Zeit bis zu seinem Auszug Schadensersatz in Höhe der Nutzungsentschädigung für die gesamte Wohnung leisten. (BGH, Urteil vom 11.12.2020, V ZR 26/20) § Kündigung bei vertragswidriger Hundehaltung Lässt der Mieter seine Hunde auf den Gemeinschaftsflächen (Grünflächen, Kinderspielplatz) des Grundstücks entgegen der Hausordnung und un- geachtet mehrerer Abmahnungen frei herumlaufen, stellt dies eine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar, welche die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann. (BGH, Beschluss vom 02.01.2020, VIII ZR 328/19) § Baustellenlärm kann zur Mietmin- derung führen Lärm und Erschütterungen können im Hinblick auf den mietvertraglich verein- barten Nutzungszweck einen Mangel der Mietsache begründen, ohne dass es auf die Abwehr- und Entschädigungs- ansprüche des Vermieters gegen den Bauherren nach § 906 BGB ankommt. (KG Berlin, Urteil vom 17.09.2020, 8 U 1006/20) § Nutzung ohne Mietvertrag ist Leihe Wenn ein Vermieter langjährig die unentgeltliche Nutzung eines Fahrrad- schuppens durch die Mietpartei duldet, wird in der Regel ein Leihvertrag verein- bart, der weder zu einer Einbeziehung in den Mietvertrag noch zu der Annahme einer unwiderruflichen Gestattung führt. Der Vermieter kann jederzeit die Rück- gabe verlangen, wenn die Dauer der Leihe weder zeitlich bestimmt noch aus ihrem Zweck heraus zu ermitteln ist. (AG Brandenburg, Urteil vom 29.01.2021, 34 C 34/20) § Nichtbeheizung rechtfertigt Kün- digung Das Nichtbeheizen einer Wohnung ist geeignet, Schäden an der Mietsache hervorzurufen und rechtfertigt deshalb die ordentliche Kündigung des Vermie- ters. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es bereits zu Schäden, wie z. B. Schim- mel oder Feuchtigkeit, gekommen ist. (LG Hannover, Urteil vom 10.04.2021, 7 T 15/21) § Wartungskosten nach Ankündi- gung umlagefähig Die Umlage von „sonstigen Betriebskos- ten“, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind (hier: Recht in Kürze Oktober 2021 | InHerford

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