InHerford - Oktober 2021
16 ©Halfpoint - stock.adobe.com SENIOREN Von Wohnge- meinschaften bis Barrierefreiheit Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie woh- nen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Ge- meinschaftseigentums betref- fen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt. Wie ist eigentlich eine Senio- ren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentums- wohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwe- senden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amts- gericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Ei- gentümer forderten eine Un- terlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziel- len Pflegeheimcharakter auf. KEINE STÖRUNG, SONDERN GESELLSCHAFT- LICHES ANLIEGEN Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim be- gründet keinen Entschädi- gungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräu- schen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lie- ferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandes- gericht Karlsruhe (Aktenzei- chen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen. Oktober 2021 | InHerford ©Yeti Studio - stock.adobe.com
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