InHerford - Oktober 2021
InHerford | Oktober 2021 men werden müssen, deren Aufschub wesentliche Nach- teile für den Vermieter mit sich bringen würde (AG Berlin- Hohenschönhausen, 6 C 383/97). Wenn aber der Mieter zu Unrecht die Besichtigung der Woh- nung verweigert, verletzt er damit auch seinen Mietvertrag, was im Einzelfall auch zur Kündigung des Mietverhältnisses führen kann (LG Frankfurt a. M., 2-11 S 172/15). Außerdem schuldet der Mieter dem Vermieter Ersatz für Schäden, die durch die Verweigerung der Besichtigung entstehen. Dies kann beispielsweise Mietausfall sein, den der Vermieter da- durch erleidet, dass er die Wohnung erst zu einem späteren Zeitpunkt weitervermieten kann. Erfasst sind auch Kosten für eine durch die verweigerte Besichtigung entstehende Schadensausweitung im Mietobjekt. Soll die Besichtigung der Feststellung oder Beseitigung eines von der Mietpartei gemeldeten Mangels dienen, verliert der Mieter sein Minde- rungsrecht, wenn er dem Vermieter unberechtigterweise die Besichtigung verweigert (LG Berlin, 63 S 626/12). Ausnahme: Gefahr in Verzug Ausnahmsweise darf der Vermieter in dringenden Notfällen, z. B. bei Feuer oder Wasserrohrbruch, auch ohne Anmeldung die Wohnung des Mieters betreten. Bei Abwesenheit und Nichterreichbarkeit des Mieters ist der Eigentümer auch be- rechtigt, die Wohnungstür gewaltsam öffnen zu lassen, wenn die Gefahr nur so unter Kontrolle gebracht werden kann. Hierfür sollte allerdings, wenn irgend möglich, zuvor die Ord- nungsbehörde, die Polizei oder die Feuerwehr eingeschaltet werden. Ist dies nicht möglich oder im Einzelfall nicht sinnvoll, sollten Vermieter zumindest einen Zeugen mitnehmen, um sich gegen spätere Vorwürfe des Mieters abzusichern. Au- ßerdem sollte in solchen Fällen auf jeden Fall eine Nachricht in der betreffenden Wohnung hinterlassen werden, aus der hervorgeht, wann die Wohnung aus welchem Grund betre- ten wurde. Allgemein ist zu empfehlen, dass der Mieter bei längerer Abwesenheit aus der Wohnung für solche Notfälle einen Wohnungsschlüssel bei einer Person seines Vertrau- ens hinterlegt und den Vermieter hierüber informiert. Eine entsprechende Pflicht ist in den in der Vereinsgeschäftsstelle erhältlichen Mietverträgen ausdrücklich vorgesehen. Sollten Sie als Mitglied unseres Vereins Probleme haben, ein Ihnen zustehendes Besichtigungsrecht gegenüber einer Mietpartei durchzusetzen, wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsstelle. ■ 15 VERMIETUNG
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