InHerford - Oktober 2021

Oktober 2021 | InHerford Ablauf der Besichtigung Nicht selten kommt es zu Problemen, weil der Mieter gegen- über Kauf- bzw. Nachmietinteressenten zum Nachteil des Vermieters Angaben zum Zustand der Wohnung macht und über (angebliche) Mängel informiert. Dem Mieter ist es zwar grundsätzlich nicht verwehrt, sachliche und wahrheitsgemä- ße Angaben zum Zustand der Wohnung zu machen. Führen allerdings unwahre Angaben seinerseits nachweislich zu fi- nanziellen Nachteilen des Vermieters (Kaufvertrag kommt nicht zustande, Mietinteressent springt allein deswegen ab), haftet er auf Schadensersatz. Ohne Erlaubnis der Mietpartei dürfen weder der Ver- mieter noch andere, an der Besichtigung teilneh- mende Personen Fotos oder Videos im Miet- objekt erstellen, da der Mieter hierdurch in seinem sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz ergebenden Allgemeinen Per- sönlichkeitsrecht beeinträchtigt würde (AG Steinfurt, 21 C 987/13). Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Fotos im Zusammen- hang mit der Dokumentation oder der Be- seitigung von Schäden oder zur Beweissi- cherung erforderlich sind (LG Frankenthal, 2 S 218/09). Verweigerung der Besichtigung Verweigert der Mieter die Durchführung einer Besichtigung, die ihm nicht korrekt oder nicht rechtzeitig angekündigt wurde, handelt er nicht ver- tragswidrig und braucht keine Konsequenzen zu fürchten. Auch wenn ein Mieter den ihm ordentlich angekündigten Besichtigungstermin aus nachvollziehbaren Gründen nicht einrichten kann, steht ihm zumindest einmal das Recht zu, den Termin abzulehnen, wobei er aber gleichzeitig einen zu- mutbaren Ersatztermin anbieten muss (AG Lüdenscheid, 8 C 698/90). Lässt er aber den Vermieter trotz korrekt angekündigter Besichtigung nicht in die Wohnung ein, steht diesem kein Selbsthilferecht zu. Insbesondere darf der Vermieter nicht einfach gewaltsam oder mit einem in seiner Hand befindli- chen Zweitschlüssel in die vermietete Wohnung gehen, da ein solches unerlaubtes Eindringen den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen und den Mieter zur fristlo- sen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Gel- tendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigen würde (OLG Brandenbur g, 3 U 39/09). Im Falle der Verweigerung der Besichti- gung bleibt dem Vermieter daher nur die Möglichkeit, den Mieter auf Duldung der Wohnungsbesichtigung zu verklagen. Dies erfolgt in der Regel im Wege der zi- vilrechtlichen Leistungsklage und dauert mehrere Monate, wobei die Durchsetzung des damit erzielten Urteils nötigenfalls mit- hilfe des Gerichtsvollziehers erfolgen muss (LG Berlin, 61 S 249/78). Eine Beschleunigung über den Weg des einstweiligen Rechtschutzes ist mangels besonderer Eilbedürftigkeit fast im- mer ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn dringende Instandsetzungsmaßnahmen vorgenom- 24 h Notruf Unser guter Ruf Seit über 30 Jahren im Dienst der Kunden. www.heitbreder-rohrreinigung.de Herford 0 52 21 - 1 51 22 Löhne 0 57 31 - 74 78 88 Bielefeld 05 21 - 20 10 88 Herford 0 52 21 - 151 22 Löhne 0 57 31 - 74 78 88 Dingerdisser Straße 38 · 33699 Bielefeld Tel.: 0521 - 20 10 88 · Fax: 0521 - 20 81 243 14 VERMIETUNG ©Rober t Kneschke - stock.adobe.com

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