InHerford - Mai 2023

4 Mai 2023 | InHerford BAUEN Solaranlagen und Wärmepumpen ohne Grenzabstand möglich Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde erforderlich Nach der aktuell geltenden Bauordnung NRW muss mit Solaranlagen, die an der Nachbargrenze errichtet sind, mindestens ein halber Meter Abstand eingehalten werden. Dies gilt dann, wenn die Außenseiten der Module aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt sind. Ist dies nicht der Fall, muss sogar ein Abstand von 1,25 Metern zur Grenzwand beachtet werden. Für Wärmepumpen sehen die bisherigen Regelungen der Bauordnung und die hierzu ergangene Rechtsprechung die Einhaltung einer Abstandsfläche zur Grenze von mindestens 3 Metern vor. Die Regierungskoalition von CDU und Bündnis 90/die Grünen hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, dass diese Regelungen aus der Landesbauordnung auf den Prüfstand gestellt und wenn möglich im Rahmen einer Änderung der Bauordnung abgeschafft werden sollen. So soll der Ausbau von erneuerbaren Energien in NRW beschleunigt werden. Um die Energiewende in NRW bereits jetzt voranzutreiben, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Dezember 2022 einen Runderlass herausgegeben, der großzügige Ausnahmen von den vorbeschriebenen Abstandsvorschriften vorsieht. Bis zum Inkrafttreten der neuen Bauordnung (voraussichtlich 2024) gilt Folgendes: PHOTOVOLTAIKANLAGEN AUF EIN- UND ZWEIFAMILIENHÄUSERN PRIVILEGIERT Solaranlagen können auf Ein- und Zweifamilienhäusern (Gebäudeklassen 1 und 2) ohne Abstand zur Grenzwand auf dem Dach installiert werden. Um vom gesetzlich vorgesehenen Grenzabstand abweichen zu können, muss der Bauherr zuvor einen Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen. Auf diesem Wege soll insbesondere Eigentümern von Reihenhäusern und Doppelhaushälften das Aufbringen von Photovoltaikanlagen oder Solarthermieanlagen umfassend ermöglicht werden. WÄRMEPUMPE IN GRENZNÄHE MÖGLICH Mit demselben Runderlass wird auch der Einbau von Wärmepumpen mit Außenmodul deutlich erleichtert. Bis zum Inkrafttreten der neuen Bauordnung können Grundstückseigentümer bei der Bauaufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die sie von der Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften freistellt. Aber Achtung! Trotz einer solchen Ausnahmegenehmigung muss der Bauherr die zum Schutz der Nachbarn geltenden Immissionsvorschriften beachten. Bei besonders geräuschintensiven Anlagen kann daher trotz erteilter Ausnahmegenehmigung die Einhaltung eines gewissen Grenzabstandes erforderlich sein. Ob die installierte Wärmepumpe den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, hat der beauftragte Unternehmer zu prüfen. Anschließend stellt er dem Grundstückseigentümer eine Bestätigung aus. © alphaspirit - stock.adobe.com © nikomsolftwaer - stock.adobe.com

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