InHerford - Mai 2022

Mai 2022 | InHerford INTERN Mietrecht ist weiterhin der Dauerbrenner Mitgliederversammlung beschließt erste Beitragserhöhung seit 2016 Am 17. November 2021 war es so weit. Unsere coronabedingt 2020 ganz entfallene und im Juni 2021 coronabedingt verschobene Mitgliederversammlung wurde nachgeholt. Trotz immer noch geltender Maskenpflicht war die Veranstaltung, die erstmals in den schönen Räumen des Denkwerks Herford stattfand, gut besucht. Nach Begrüßung durch den Vorsitzenden Achim Depenbrock berichtete die Geschäftsführerin Martina Wenzel über den Verlauf der Geschäftsjahre 2019 und 2020. In beiden Jahren waren vor allem die Rechtsberatungsleistungen der Geschäftsstelle stark gefragt. Es wurden jeweils mehr als 2000 persönliche und telefonische Beratungsgespräche mit Mitgliedern geführt, darüber hinaus Hunderte von Mailanfragen beantwortet, Mieter auf ihre Bonität überprüft und im großen Umfang Betriebskosten abgerechnet. Dauerbrenner in der Beratung waren mietrechtliche Probleme, wie z.B. Miet- rückstände, Schimmelschäden und Betriebskosten. Ums liebe Geld ging es meist auch bei der Rechtsberatung von Wohnungseigentümern. Die Streitigkeiten rund um Hausgeldzahlungen, Wirtschaftspläne und teure Sanierungsmaßnahmen, deren Kosten es gerecht zu verteilen gilt, nahmen stetig weiter zu. Viele unserer Mitglieder machten sich auch Gedanken darüber, wie sie mit zunehmendem Lebensalter mit ihrer Immobilie verfahren sollen und suchten unsere Unterstützung. 2020 kamen viele Beratungen zum Thema Corona hinzu. Im Jahr 2019 beteiligte sich der Verein, vertreten durch deren Geschäftsführerin, außerdem an der Erstellung kommunaler Mietspiegel und setzte sich für die Abschaffung der aus unserer Sicht ungerechten Straßenausbaubeiträge ein, deren endgültige Abschaffung sich aktuell tatsächlich abzuzeichnen scheint. Steter Tropfen höhlt den Stein! Erfreulicherweise mussten wir die Geschäftsstelle im ersten Coronajahr nur fünf Wochen aufgrund der geltenden Coronaschutzverordnungen für den Publikumsverkehr schließen. Während dieser Zeit wurde die Beratung aber in telefonischer, schriftlicher und digitaler Form weiterhin ermöglicht und von den Mitgliedern auch gern angenommen. Die Mitgliederzahl war in den Jahren 2019 und 2020 zwar leicht rückläufig. Mit 2.282 Mitgliedern per 31.12.2020 gehört der VHWG Herford aber weiterhin zu den mitgliederstärksten eingetragenen Vereinen in der Region überhaupt. Wie die von der Geschäftsführerin vorgetragenen Kassenberichte aufzeigten, lagen die Ausgaben des Vereins sowohl 2019 als auch 2020 über den Einnahmen des entsprechenden Zeitraums, sodass sich trotz aller genutzten Einsparpotenziale für 2019 ein Minus von 11.500€ und für 2020 ein Minus von 6.500€ ergab. Hier spielten sowohl die allgemein gestiegenen Kosten des Bürobetriebes (Nebenkosten wie Heizung und Strom, Büromaterial, Portoerhöhung, höhere Preise für Dienstleister etc.) eine Rolle als auch notwendige Reparaturen und Investitionen, z. B. für den Austausch der in die Jahre gekommenen Hard- und Software. Diese gestiegenen Kosten mussten aus den seit Anfang 2016 nicht erhöhten und mit bisher 60€ bis 75€ für Privatmitglieder und 85€ für Firmen und Verwalter sehr niedrigen Jahresbeiträgen unserer Mitglieder gedeckt werden. Aus diesem Grund hatten Vorstand und Beirat des Vereins schon in den letzten Jahren eine Beitragserhöhung ins Auge gefasst und für die Zukunft angekündigt. Bei der bereits in der Einladung zur Versammlung, zu finden im Mitgliedermagazin Ausgabe Oktober 2021, im Einzelnen dargestellten neuen Beitragsstaffelung wurde berücksichtigt, dass diejenigen Mitglieder, die mehrere Immobilien haben, den Verein erfahrungsgemäß deutlich stärker in Anspruch nehmen als diejenigen, die nur ein einziges, meist selbst bewohntes Haus haben. Dies war mit dem bisherigen Zuschlag von nur 5€ pro weiterem Haus/weiterer Eigentumswohnung nicht hinreichend abgedeckt. Außerdem hat sich gezeigt, dass Fragestellungen, die von Firmen und Verwaltern an den Verein herangetragen werden oder die sich um gewerbliche Mietverhältnisse drehen, meist deutlich komplizierter und arbeitsintensiver sind als diejenigen, die von privaten Wohnraumvermietern kommen. Auch hier soll in der Beitragsstaffelung ein größerer Unterschied gemacht werden. Zugleich soll der Verwaltungsaufwand zur Ermittlung der neuen Beiträge nicht zu hoch sein. Da in der Mitgliederkartei des Vereins nur Angaben bis zur bisherigen Beitragsstaffelung, also zur Art der Gebäudenutzung und zur Anzahl der Objekte bis maximal vier, erfasst werden, soll auch die zukünftige Beitragsstaffelung daran orientiert bleiben. Die von Frau Wenzel noch einmal eingehend erläuterten neuen Mitgliedsbeiträge (nebenstehend abgedruckt) wurden nach einer Diskussionsrunde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt. Die Beitragserhöhung ist damit zum 01.01.2022 in Kraft getreten. 6

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