InHerford - Mai 2021
ENERGIE Mai 2021 | InHerford Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) soll die ak- tuelle Förderlandschaft einheitlicher und attraktiver gestaltet werden. Seit dem Jahreswechsel löst die BEG die bisherigen Förderprogramme der Kre- ditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab. Statt bis- her vier Programmen gibt es drei neue Programme: jeweils eines für Wohnge- bäude, Nichtwohngebäude und Einzel- maßnahmen. Den Anfang machte im Januar die Zu- schussvariante der BEG EM (Einzel- maßnahmen). Fördermittel für Wohn- und Nichtwohngebäude, zum Beispiel für Dämmung, erneuerbare Energien oder Heizungsmodernisierungen, aber auch die Begleitung des Projektes durch einen Energieeffizienz-Experten, können seit diesem Zeitpunkt nur noch beim BAFA, nicht aber bei der KfW, beantragt werden. Die Beantragung muss online erfolgen. Für Kreditvarian- te ist weiterhin die KfW in Zusammen- arbeit mit den Hausbanken zuständig. Die förderfähigen Ausgaben für ener- getische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnah- me als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energiebera- tung für Wohngebäude“ geförder- ten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Die Beantragung der Förderung muss zwingend vor Beginn des Vorhabens erfolgt sein. Hier gilt der Termin der Auftragserteilung. Bislang war es der „Beginn der Bauarbeiten“. Eine Be- stätigung zum Antrag (BzA), die für die Beantragung bei der KfW erstellt wurde, kann nicht für die Beantra- gung beim BAFA verwendet werden. Alte BzA verfallen. Das BAFA stellt für Experten online eigene Formulare zur Verfügung. Weiterhin gilt: Dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig mit einem Kre- dit (KfW) und einem Zuschuss (BAFA) gefördert werden. Wer die neue Förde- rung über das BAFA nutzen will, kann trotz Förderzusage der KfW auf diese verzichten und beim BAFA einen neuen Antrag stellen. Im Juli 2021 sollen die Teilprogramme BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) sowie die Kreditvariante der BEG EM (Einzelmaß- nahmen) starten. Gleichzeitig laufen die alten Programme von KfW und BAFA aus. Bis zum 30. Juni 2021 können die- se Förderungen jedoch noch über das Förderprogramm „Energieeffizient Bau- en und Sanieren“ der KfW beantragt werden. Ab dem 1. Januar 2023 liegt die Verant- wortung für die Zuschussvarianten der BEG Wohngebäude und Nichtwohn- gebäude ebenfalls beim BAFA. Quellen: bafa.de , kfw.de , bmwi.de Einheitlicher und attraktiver Neue Förderprogramme gestartet 11 ©brizmaker - stock.adobe.com
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