InHerford - Mai 2021
10 Mai 2021 | InHerford ENERGIE Ob Vermietung, Kauf oder Verkauf von Haus oder Wohnung – auf die eine oder andere Art und Weise haben fast alle schon mal mit dem Energieausweis zu tun gehabt. Auch im neuen Gebäude- energiegesetz (GEG 2020) spielt er eine große Rolle, viele Regelungen wurden aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen. Wir geben einen Überblick, was im GEG zum Energieaus- weis jetzt neu und anders geregelt ist. Geregelt sind die Vorgaben zum Ener- gieausweis in Teil 5 des Gebäudeener- giegesetzes (GEG 2020). Von § 79 bis § 88 finden Eigentümer und Mieter alle Details. Die bekannte Unterteilung in Ver- brauchsausweis und Bedarfsausweis bleibt, ebenso die Anlässe, bei denen der Energieausweis erstellt, vorgezeigt und übergeben werden muss (Umfang- reiche Sanierung mit Berechnungen zum gesamten Gebäude, Vermietung, Verkauf, Verpachtung, Neubau). Spä- testens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden, bei Vertragsabschluss muss der Energie- ausweis im Original oder als Kopie über- geben werden. DIESE ÄNDERUNGEN ZUM ENERGIE- AUSWEIS GIBT ES IM GEG 2020 Einige Vorgaben zum Energieausweis wurden im Gebäudeenergiegesetz er- gänzt und verschärft. Die Änderungen im Überblick: n Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen sowie die entsprechenden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gelten nun auch für Immobilienmakler. n Aussteller von Verbrauchsausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. So soll die Qualität der Modernisierungs- empfehlungen verbessert werden. n Die CO 2 -Emissionen müssen jetzt im Energieausweis aufgeführt werden. n Wenn Eigentümer Daten für den Energieausweis bereitstellen, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. n Energieausweis-Aussteller müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen und dürfen diese nur verwenden, wenn kein Zweifel an der Richtigkeit besteht. n Der Stand der Sanierung muss detailliert angegeben werden, eben so inspektionspflichtige Klima- anlagen mit dem Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion. NEUE REGELUNG GÜLTIG SEIT 1. MAI Diese neuen Regelungen zum Ener- gieausweis sind seit dem 1. Mai 2021 verbindlich bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung anzuwenden. Neue Ener- gieausweise sind seitdem nach dem GEG auszustellen. ■ Quelle: energie-fachberater.de / Verbraucherzentrale Energieberatung Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) – das ist neu beim Energieausweis Übergangsfrist für Energieausweise nach GEG am 1. Mai 2021 abgelaufen © Rido - stock.adobe.com
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