InHerford - Oktober 2021
TAGESORDNUNG © kasto – stock.adobe.com 1) Begrüßung durch den Vorsitzenden 2a) Geschäftsberichte 2019 und 2020 2b) Kassenberichte 2019 und 2020 3) Bericht der Rechnungsprüfer für 2019 und 2020 4) Entlastung des Vorstandes 5) Vorstellung des Haushaltsplanes 2021 6) Anhebung der Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2022 Geplante neue Beitragsstaffelung (kalenderjährlicher Beitrag): 7) Wahlen zum Vorstand (Vorsitzende/r, zwei Beisitzende) 8) Wahlen zum Beirat (drei Beiratsmitglieder) 9) Wahl von zwei Rechnungsprüfenden 10) Verschiedenes Im Anschluss an die Regularien spricht Herr Prof. Dr. Markus Artz, Leiter der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld, zum Thema „Aktuelles aus dem Wohnraummietrecht – Gesetzesänderungen und Urteile, die Vermieter kennen sollten“ Der Vor trag ist öffentlich. Gäste sind herzlich willkommen. Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Schutzmaßnahmen (voraussichtlich „3G“, also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis) sind zu beachten. Bitte tragen Sie im Veranstaltungsgebäude FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund- und Nasenschutz, bis Sie Ihren Sitzplatz eingenommen haben und beachten die Hygienehinweise vor Or t. Ich bitte um rege Teilnahme und würde mich freuen, auch Sie zu dieser Veranstaltung begrüßen zu können. Der Vorstand Achim Depenbrock, Vorsitzender MITGLIEDERVERSAMMLUNG InHerford | Oktober 2021 5 - Grundbeitrag f. ein unbebautes Grundstück oder eine Wohnimmobilie*: 70 € - Zuschlag für jede weitere Wohnimmobilie* oder jedes weitere unbebaute Grundstück: 10 € (Höchstbeitrag f. Privateigentümer, die ausschließlich solche Immobilien besitzen: 100 € ) - Jahresbeitrag für Eigentümer mit mindestens einer gewerblich oder gemischt genutzten Immobilie, unabhängig von der Anzahl ihrer weiteren Immobilien: 100 € - Jahresbeitrag für Wohnungsgesellschaften, Firmen, Verwalter, Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts: 120 € - Aufnahmegebühr (zahlbar mit dem ersten Beitrag): 25 € *Als Wohnimmobilie in diesem Sinne gelten eine Eigentumswohnung oder ein ausschließlich zum Wohnen genutztes, nicht in Wohnungseigentum unter teiltes Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Mitgliederversammlung des Vereins der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Herford am 17. November 2021 Sehr geehr te Damen und Herren, hiermit lade ich Sie gemäß § 10 der Satzung herzlich ein zur Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung) am Mittwoch, den 17. November 2021 um 18.00 Uhr, im Denkwerk Herford, Leopoldstraße 2 – 8, 32051 Herford
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