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InHerford | März 2018 WILLKOMMEN Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen, liebe Leser! Sind Sie schon richtig im Frühling angekommen? Die zunehmenden Sonnenstunden und das erste Grün in der Natur wecken die Vorfreude auf schöne Stunden im eigenen Garten. In unserem Artikel auf Seite 6 finden Sie viele Anregungen und Tipps, wie Sie Garten und Terrasse frühlingsfit machen können. Frühling ist traditionell auch die Jahreszeit, in der wieder mehr Handwerkerarbeiten auf dem Grundstück vergeben werden. Was aber passiert, wenn der von Ihnen beauftragte Handwerker in der Wohnung Ihres Mieters einen Schaden anrichtet? Wer ist hier haftbar? Die Rechtslage rund um Schäden bei Handwerkeraufträgen erläutert Ihnen Frau Wenzel auf Seite 9 dieser Ausgabe. Streit in der Nachbarschaft ist eine unschöne Angelegenheit, weil keine der beteiligten Parteien ihr Grundstück anschließend wegtragen kann. Oft ist es klug, hier eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu suchen. In solchen Fällen hilft häufig der Schiedsmann. Näheres zu seinem Tätigkeitsgebiet finden Sie auf Seite 16 dieser Ausgabe. Wir freuen uns sehr, dass wir Bodo Theermann, den Obmann der Schiedsleute im Amtsgerichtsbezirk Herford, als Referenten für unsere diesjährige Mitgliederversammlung 3 am 18. April gewinnen konnten, zu der ich auch Sie herzlich einlade (Einladung mit Tagesordnung auf Seite 5 dieser Ausgabe). Sonnige Frühlingswochen wünscht Ihnen Ihr Achim Depenbrock Vorsitzender VHWG e.V. Herford Unsere Leistungen GUTER RAT UND HILFE FÜR EIGENTÜMER UND VERMIETER Rechtssichere Mietverträge sichern Ihre Ansprüche Als Mitglied können Sie in unserer Vereinsgeschäftsstelle regelmäßig aktualisierte und rechtssichere Mietvertragsformulare (Wohnraum, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Garagen/ Stellplätze, gewerblich genutzte Räume) erwerben. Mietverträge für Wohnraum, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser enthalten jeweils ein Wohnungsübergabeprotokoll für Einzug und Auszug. Die Wohnraummietverträge umfassen auch eine detaillierte Hausordnung. Da ein Mietvertrag häufig über viele Jahre besteht und der Vertragsinhalt ohne Zustimmung der Mietpartei weder verändert noch ergänzt werden kann, empfehlen wir dringend, keine Formulare aus dem Internet oder aus dem Schreibwarenhandel, sondern stets geprüfte Vertragsvordrucke zu verwenden. Anderenfalls haben Sie am falschen Ende gespart. Neben der Unterstützung beim Abschluss des Mietvertrages bieten wir Ihnen auch weiterhin viele wichtige Leistungen rund um Ihre Immobilie: n  kompetente Rechtsberatung rund um Ihr Eigentum, z. B. zum Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht, inkl. Übernahme des außergerichtlichen Schriftverkehrs gegen Schreibgebühr (Preise lt. Aushang in der Geschäftsstelle) n  Bonitätsüberprüfung (VHWG BonitätsCheck; gegen Gebühr lt. Aushang) n  aktuelle Informationen rund um Haus, Wohnung und Grundstück durch den Bezug der Mitgliederzeitschrift und Herausgabe von Infoblättern zu wechselnden Themen n  Einsatz für die Interessen des Immobilieneigentums im Allgemeinen, z. B. gegenüber der Verwaltung, den politischen Gremien, den Medien etc. n  Zugang zu attraktiven Dienstleistungen unserer Vereins- Kooperationspartner, teilweise zu Sonderkonditionen. (siehe: www.vhwg-herford.de/Kooperationspartner) VHWG Herford – Wir helfen Ihnen gern bei Ihren Haus-Aufgaben! Martina Wenzel, Geschäftsführerin VHWG Herford URLAUBSMITTEILUNG Die Geschäftsstelle bleibt in der Woche vom 3. bis zum 6. April (Woche nach Ostern) und am 1. Juni 2018 (Tag nach Fronleichnam) wegen Urlaubs geschlossen. Kontakt Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Herford e.V. Martina Wenzel · Geschäftsführerin VHWG e.V. Herford · Rennstr. 33 · 32052 Herford Tel: 0 52 21/1 57 21 · Fax: 0 52 21/1 57 53 www.vhwg-herford.de · info@vhwg-herford.de Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr Montag: 14 – 18 Uhr  Mittwoch: 14 – 17 Uhr Bitte vereinbaren Sie für die Rechtsberatung zuvor einen Termin.


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