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rung bzw. die Gemeinschaftsordnung mitbringen. Ohne Einsicht in diese notariellen Unterlagen sind solche Fragen leider nicht zu klären. Weitere Informationen rund um das Thema Beschlussfassung und Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung erhalten Sie gern auf Nachfrage über die Geschäftsstelle. ■ 21 InHerford | März 2018 WOHNEIGENTUMSRECHT Klage erforderlich Abgesehen von solchen Ausnahmefällen und von den Fällen, in denen ein gesetzliches Stimmverbot gemäß § 25 Abs. 5 WEG besteht, kommt auch bei Ausnutzung der eigenen Mehrheit ein wirksamer Beschluss zustande. Die Minderheit kann dann nur gerichtlich klären lassen, ob die so gefassten Beschlüsse ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen oder eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Mehrheitsverhältnisse vorliegt. Zeitdruck und Kosten Für die Erhebung einer solchen Klage bleibt den überstimmten Eigentümern nur wenig Zeit. Der Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses muss beim zuständigen Amtsgericht innerhalb eines Monats gestellt werden, wobei die Anfechtungsfrist am Tag der Beschlussfassung und Verkündung des entsprechenden Beschlusses in der Versammlung beginnt und nicht etwa erst mit Zustellung des Protokolls oder Aufnahme des Beschlusses in die Beschlusssammlung. Wird die Anfechtungsfrist versäumt, bleibt der Beschluss wirksam. Da eine solche Klage stets auch mit einem erheblichen Kostenrisiko (Grundsatz: Wer verliert, der bezahlt.) verbunden ist, gilt um so mehr der Ratschlag, Eigentümergemeinschaften mit ungünstigen Mehrheitsverhältnissen zu meiden. Natürlich kann eine solche ungünstige Stimmrechtshäufung auch im Nachhinein durch einen späteren Verkauf einzelner Einheiten, eine Eigentumsübertragung unter Familienangehörigen oder auf eine vom gleichen Eigentümer beherrschte juristische Person, z. B. eine KG, entstehen. Vor solchen Veränderungen kann man sich im Vornherein nicht schützen. Umso wichtiger ist es aber, sich bereits vor dem Kauf Gedanken über die Stimmrechtsverhältnisse im Hause und deren mögliche Entwicklung zu machen. Sollten Sie als Wohnungseigentümer unsicher sein, welches Stimmrechtsprinzip in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt, vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin in unserer Geschäftsstelle, zu dem Sie bitte die Teilungserklä- Immer da, immer nah. Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen. ÖRAG Rechtsschutzversicherung. Provinzial König & Jekal oHG Martinsgang 2 32052 Herford Tel. 05221/3422290 Fax 05221/3422299 koenig-jekal@provinzial.de


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