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– ANZEIGE – © Robert Kneschke – stock.adobe.com Haus der 1000 Wünsche 11 InHerford | März 2018 HAFTUNG Geht etwas zu Bruch, sollten Geschädigte dies bei dem beauftragten Handwerksbetrieb anzeigen und den Schaden dokumentieren. © psdesign1 – stock.adobe.com tigen Handwerksunternehmen schützt Sie aber nicht vor Haftungsansprüchen Ihres Nachbarn, wenn es aufgrund (fehlerhafter) Arbeiten an Ihrem Haus zu Schäden auf dem Nachbargrundstück kommt. In einem jüngst vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH, Az. V ZR 311/16) hatte ein mit Reparaturarbeiten an einem Flachdach beauftragter Dachdecker einen Brand verursacht: Das Haus brannte nieder und auch das angrenzende Nachbarhaus wurde durch den Brand und Löschwasser erheblich beschädigt. Von dem Handwerker war nach einer Insolvenz kein Ersatz zu bekommen, so dass die Feuerversicherung des geschädigten Nachbarn die Erben des inzwischen verstorbenen ehemaligen Flachdachbesitzers in Regress nahm. Mit Erfolg! Der Bundesgerichtshof leitete eine Haftung aus dem verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch her. Der Flachdachbesitzer habe mit der Beauftragung der Dachdeckerarbeiten eine Gefahrenquelle geschaffen, so dass der bei Auftragsausführung entstandene Brand auf Umständen beruhte, die seinem Einflussbereich zuzurechnen seien (BGH, a.o.O.). Schützen kann man sich als Auftraggeber vor solchen Ansprüchen allenfalls dadurch, dass man sich seine Handwerker auch unter dem Gesichtspunkt der Solvenz und des Bestehens einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung aussucht. Je gefahrenträchtiger die beauftragten Arbeiten in Bezug auf Nachbargrundstücke sind, desto eher sollte dies beherzigt werden. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Schäden durch Handwerker haben, vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin in unserer Geschäftsstelle. ■ Sie suchen einen neuen Mieter oder Sie wollen Ihr Haus oder Grundstück oder Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten? Dann setzen Sie auf die über 50-jährige Erfahrung von Ute Eggersmann vom Haus der 1000 Wünsche, Bahnhofstr. 37 in 32257 Bünde. Für sie ist die persönliche Beratung ein wichtiger Faktor, um auf die individuellen Wünsche ihrer Kunden einzugehen. Die Immobilienvermittlerin ist in Bünde und Umgebung tätig. Das Gebiet umfasst: Bünde, Ennigloh, Rödinghausen, Hiddenhausen, Bustedt, Südlengern, Kirchlengern, Stift Quernheim, Muckum, Holsen, Ahle, Hunnebrock, Hüffen, Werfen Frau Eggersmann und Herr Schweitzer stehen Ihnen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. Telefon: 05223-3123 Fax: 05223-3551 E-Mail: hd1000w@t-online.de www.haus-der-1000-wuensche.de Bau- und Restaurierungsbetrieb Klaus Engelking  Hoch- und Tiefbau  Spezial-Bauwerksabdichtungen  Schimmelschadenbeseitigungen  Restaurierungen und Bautenschutz Büro: Westenholzweg 45 · 32602 Vlotho Tel.: 05733/996 21 · info@baubetriebe-engelking.de www.baubetriebe-engelking.de seit 1966 Eggersmann Immobilien Bahnhofstraße 37 • 32257 Bünde Internet: www.haus-der-1000-wuensche.de Mail: hd1000w@t-online.de  05223 3123 · Fax: 05223 3551


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