Page 7

VHWG-Juni2018-Web

InHerford | Juni 2018 FUSSBALL-WM Bei aller Begeisterung gilt: Mieter dürfen Fahnen nur vorübergehend anbringen. © eldadcarin – stock.adobe.com 7 schem Recht auch kein Problem. Danach sind laute Gespräche, Fernseher-Geräusche oder Musik allerdings tabu. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige oder mit einem Bußgeld rechnen. Offizielle „Public Viewing“-Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen oder in Gaststätten benötigen eine Sonderlizenz, mit der lautstarke TV-Übertragungen auch nach 22 Uhr erlaubt sind. Grillen nicht immer erlaubt Das Anfeuern der Lieblingsmannschaft ist häufig auch Anlass für ein ausgedehntes Grillfest. Hausbesitzer, die ihren Grill im eigenen Garten aufstellen können, müssen sich hierzu grundsätzlich keine weiteren Gedanken machen. Bewohner einer Mietwohnung dagegen sollten zunächst ihren Mietvertrag prüfen. Wird das Grillen hier ausdrücklich untersagt, sollte man sich daran halten, um keine Abmahnung oder gar eine Kündigung zu riskieren. Beinhaltet der Mietvertrag keine Regeln zum Grillen, darf zumindest der entstehende Rauch nicht in die Wohnung des Nachbarn ziehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, investiert in einen Elektrogrill, der das Rauchproblem minimiert. Nur Silvester darf geknallt werden So groß die Freude über den Ausgang des Spiels auch ist, Sie sollten keinesfalls Ihren Silvestervorrat plündern und ein Feuerwerk entzünden. Das ist Privatpersonen nämlich ausschließlich zum Jahreswechsel erlaubt. Wer dennoch Böller und Raketen abschießt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Flagge zeigen für die Lieblingsmannschaft Fahnen am Haus anbringen – nur mit Erlaubnis des Vermieters. Wollen Sie an der Hauswand eine Fahne anbringen, dann müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Sobald Sie Veränderungen am Mauerwerk, wie zum Beispiel durch Halterungen, planen, ist ein Einverständnis nötig. Rückstandslos zu entfernende Girlanden oder Dekoration können Sie ohne Nachfrage befestigen. Bekennen Sie gerne Farbe mit Autofähnchen, Spiegelüberziehern & Co. – aber Sicherheit geht vor! Wenn Sie zur EM Ihr Auto mit Accessoires in Schwarz-Rot-Gold schmücken möchten, ist das in Ordnung. Dennoch darf nichts die Sicherheit der Insassen oder anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Sie müssen sich also immer versichern, dass Ihre Sicht nicht beeinträchtigt wird und Accessoires ordentlich befestigt sind. Autokorso und Hupkonzert eigentlich verboten Streng genommen sind Autokorsos nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Wer beim Sieg der Lieblingsmannschaft an einem Autokorso teilnimmt, sollte besser angeschnallt bleiben und sich während der Fahrt nicht aus dem Fenster hängen. Dann gibt es in der Regel auch keine Probleme mit der Polizei. Ebenso verhält es sich mit Hupkonzerten. Zwar werden diese meistens toleriert, stellen aber streng genommen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Wer feiern kann, kann auch arbeiten… …oder Urlaub nehmen. Eine vorsätzliche Krankschreibung wegen einer durchzechten Nacht oder eines anstehenden Spiels ist ein absolutes No-Go. Wer sich krankschreiben lässt, ohne wirklich krank zu sein, verstößt gegen den Arbeitsvertrag. Dies kann, wenn man erwischt wird, zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. ■ Quelle: Advocard.de Sicherheit für Menschen und Sachwerte Sorgen Sie vor mit neuen Funk-Alarmsystemen! Wer weckt Sie eigentlich wenn‘s brennt? Rauchmelder können Ihr Leben retten! Alter Holzweg 14 32130 Enger Tel.: 0 52 24 / 9 94 96 65 Mobil: 01 71 / 1 49 56 40 www.mes.technik.de f.roemer@mes.technik.de M.E.S. Technik - Frank Römer IHR Service vor Ort Sicherheitstechnik, Alarmanlagen, Rauchwarnmelder, Sat-Anlagen, Kabelfernsehen, EDV-Service


VHWG-Juni2018-Web
To see the actual publication please follow the link above