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REGIONAL Juni 2018 | InHerford Zuschüsse für optische Aufwertung Fassadenprogramm der Stadt Herford soll fortgesetzt werden Durch die Fördermittel aus dem Fassadenprogramm ist die Hansestadt Herford um einige Schmuckstücke reicher. © Hansestadt Herford, Abteilung Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten 4 Seit 2014 wurden in der Herforder Innenstadt 22 Gebäude mithilfe des Fassadenprogramms aufgewertet. Jetzt soll das Programm, für das die Stadt, das Land und der Bund Fördergelder bereitstellen, fortgeführt werden. Das Fassadenprogramm bezieht sich nur auf Gebäude in der Herforder Innenstadt. Entsprechend befinden sich die im Rahmen des Fassadenprogramms bisher umgestalteten Objekte meist in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzonen von Radewig, Altstadt und Neustadt. Gefördert wurden unter anderem Lohn- und Materialkosten für Gerüstarbeiten, Fassadenanstriche, Dachdeckerarbeiten und Arbeiten an Putz- und Fachwerkflächen. Interessierte Bürger hatten Anfang Mai am bundesweiten „Tag der Städtebauförderung“ die Gelegenheit, sich bei einem Spaziergang von den positiven Effekten des Fassadenprogramms zu überzeugen. Was wird gefördert? Gefördert werden Verbesserungen an öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden. Dies beinhaltet die Erneuerung von Außenwerbeanlagen, den Austausch von Schaufensteranlagen und sonstigen Türen und Fenstern. Die Erneuerung von öffentlich sichtbaren Dachflächen sowie die Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden sind ebenfalls förderfähig. Wie wird gefördert? Mit Hilfe der Städtebauförderung können abgestimmte Maßnahmen am Gebäude unterstützt werden. Der einmalige Zuschuss ist auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt und beträgt maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Voraussetzungen zur Gewährung des Zuschusses sind in der kommunalen Vergaberichtlinie zum Fassadenprogramm geregelt. Die Hansestadt Herford prüft und entscheidet über die eingehenden Förderanträge. Dabei werden die zu erzielenden Verbesserungen für das Stadtbild, die Verfügbarkeit von Fördermitteln und Haushaltsmitteln sowie ggf. weitere vorliegende Anträge berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Interessierte Hauseigentümer können sich bei der Stadt Herford beraten lassen. Mehr dazu im Internet unter www.herford.de/fassadenprogramm ■ Quelle: Hansestadt Herford Quelle: BBSR; für die nicht kommerzielle Verwendung SO GEHT’S So geht’s zur Förderung: ZUR FÖRDERUNG: Eigentümerinnen und Eigentümer Beratung Ortstermin 3 Kostenvoranschläge / Angebote je Gewerk Einreichung des Antrags auf Förderung mit Anlagen, z. B. Kostenvoranschläge, Pläne, Flächenberechnungen und Fotos zum Bestand Entscheidung nach Vergaberichtlinie Modernisierungsvereinbarung (Erstellung und Versendung) Förderbescheid / Modernisierungsvereinbarung (Unterzeichnung und Rücksendung) Auftragserteilung an Handwerksbetriebe Maßnahmenumsetzung Fertigstellung der Maßnahme anzeigen Schlussabnahme Einreichung der Originalrechnungen und Zahlungsbelege Prüfung der Kostennachweise Berechnung der Zuschusshöhe SANITÄR HEIZUNG RÖHREN TECHNIK Solarenergie – jetzt! Alle sprechen vom Klimawandel . . . WIR HANDELN! Warmes Wasser aus Solarkollektoren vom Dach. Wir beraten Sie gern in allen Fragen zum aktuellen Thema Heizung und Solar. FACHGROSSHANDEL Hansestadt Herford Der Bürgermeister Abteilung Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten Förderberechnung Förderbescheid / Auszahlung der Förderung Alter Kirchweg 7 – 9 • 32584 Löhne • Tel. 0 57 31 / 15 60 90 • www.lago-sanitaer.de


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