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InHerford | Juni 2018 WILLKOMMEN Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen, liebe Leser! Es wird Sommer und wir alle freuen uns darauf, wieder 3 mehr Zeit im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon verbringen zu können. Außerdem steht die Fußballweltmeisterschaft vor der Tür. In dieser Ausgabe finden Sie daher viele hilfreiche Tipps für das private Public Viewing, die Platzierung Ihres Beamers und auch einige rechtliche Hinweise, um Konflikte mit Ihren Nachbarn möglichst schon im Vorfeld vermeiden zu können (siehe Seite 6). Manchmal wird die Nutzung des eigenen Gartens leider durch ausgewucherte (eigene) Pflanzen oder die grenznahen Anpflanzungen des Nachbarn beeinträchtigt. Die meisten Eigentümer wissen, dass im Sommer zugunsten des Tier- und Pflanzenschutzes gesetzliche Rückschnittsverbote gelten. Wann und inwieweit Sie auch jetzt zu Schere und Säge greifen dürfen, erklärt Frau Wenzel in ihrem Fachartikel auf Seite 18. Leider müssen sich auch in den schönen Sommermonaten erfahrungsgemäß viele unserer Mitglieder mit Mietrückständen und zahlungsunwilligen bzw. zahlungsunfähigen Mietern beschäftigen. Wie sollte man als Vermieter reagieren, wenn der Mieter vorgibt, zwar zahlen zu wollen, jedoch aktuell nicht zahlen zu können? Macht es Sinn, sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einzulassen und wie sollte eine solche ausgestaltet sein? Diese und zahlreiche weitere Fragen rund um das Thema „Mietrückstand und Ratenzahlung“ beantwortet Frau Wenzel in ihrem Bericht auf Seite 9 dieser Ausgabe. Ich wünsche Ihnen schöne Sommermonate! Ihr Achim Depenbrock Vorsitzender VHWG e.V. Herford Unsere Leistungen GUTER RAT UND HILFE FÜR EIGENTÜMER UND VERMIETER Preiswerte Rechtschutzversicherung für die gerichtliche Interessenvertretung Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich leider nicht sämtliche Streitpunkte, die im Rahmen der Beratung unserer Mitglieder an uns herangetragen werden, außergerichtlich regeln lassen. In etwa 10 bis 15 % der Streitfälle ist die Einschaltung des Gerichts, z. B. für die Erhebung einer Räumungs- oder Zahlungsklage oder einer Unterlassungsklage gegen den Nachbarn bzw. die Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen, leider erforderlich. Da wir als Verein nur außergerichtlich für Sie tätig werden, ist für die gerichtliche Auseinandersetzung in der Regel ein Prozessanwalt zu beauftragen. Wenn und solange Sie Mitglied unseres Vereins sind, können Sie über unseren Kooperationspartner, das Provinzial Versicherungsfachgeschäft König & Jekal oHG, Martinsgang 2, 32052 Herford, zu preiswerten Sonderkonditionen genau dieses Prozessrisiko absichern. Sollten Sie als Mitglied Interesse am Abschluss eines Rechtschutzversicherungsvertrages haben, wenden Sie sich bitte gern direkt an das Versicherungsbüro. Eine Übersicht über die Sonderkonditionen für Vereinsmitglieder erhalten Sie auf Wunsch gern in der Geschäftsstelle. Weitere Leistungen des Vereins n Kompetente Rechtsberatung rund um Ihr Eigentum n Rechtssichere Mietvertragsformulare n Einsatz für die Interessen des Immobilieneigentums n Bonitätsüberprüfung – VHWG-BonitätsCheck n Zugang zu Dienstleistungen unserer Kooperationspartner (www.vhwg-herford.de/kooperationspartner) VHWG Herford – Wir helfen Ihnen gern bei Ihren Haus-Aufgaben! Martina Wenzel, Geschäftsführerin VHWG Herford URLAUBSMITTEILUNG Die Geschäftsstelle bleibt am 1. Juni 2018 (Tag nach Fronleichnam) geschlossen. Kontakt Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Herford e.V. Martina Wenzel · Geschäftsführerin VHWG e.V. Herford · Rennstr. 33 · 32052 Herford Tel: 0 52 21/1 57 21 · Fax: 0 52 21/1 57 53 www.vhwg-herford.de · info@vhwg-herford.de Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr Montag: 14 – 18 Uhr  Mittwoch: 14 – 17 Uhr Bitte vereinbaren Sie für die Rechtsberatung zuvor einen Termin.


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