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AKTUELL Juni 2018 | InHerford Grundsteuerreform: Wer gewinnt, wer verliert? Bundesverfassungsgericht beschloss Neuregelung. Neues Gesetz soll Ende 2019 kommen. Anfang April hat das Bundesverfassungsgericht 16 in Karlsruhe die Neuregelung der Grundsteuer beschlossen. Welche Auswirkungen das Urteil auf Grundstückseigentümer und Mieter hat, ist noch unklar. Bundesweit fallen rund 35 Millionen Grundstücke unter die Grundsteuer. Sie trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergegeben. Damit sollen sie sich unter anderem an den Kosten der Infrastruktur beteiligen. Der Ertrag von aktuell fast 14 Milliarden Euro im Jahr ist eine wichtige Einnahmequelle von Städten und Gemeinden. Das Gericht entschied, dass die aktuellen Regelungen zur Einheitsbewertung seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst worden seien und daher gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstießen. Mit der Reform müssen rund 35 Millionen Grundstücke unter die Lupe genommen werden.© Eisenhans – stock.adobe.com Jetzt stehen alle Beteiligten unter Zeitdruck. Bis Ende 2019 muss ein neues Gesetz zur Grundsteuer beschlossen sein, verlangt das Bundesverfassungsgericht. Geplant ist die Reform schon lange. Unter dem Strich soll es nicht teurer werden. Doch wer verliert und wer gewinnt, ist noch offen. Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden? Die bei der Berechnung der Grundsteuer zugrunde gelegten Einheitswerte (Wert für ein Grundstück) sind verfassungswid- Hämelinger Straße 10 32052 Herford Telefon 05221 - 1019-0 Telefax 05221 - 1019-19 www.heinemann-baessler.de Vermittlung und Verkauf von Immobilien • Miet- und Wohneigentumsverwaltung rig. In den alten Bundesländern wurden diese 1964 festgelegt, in den neuen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück. Inzwischen haben sich Gemeinden und Städte verändert und damit auch die Werte von Grundstücken und Gebäuden. Weil es aber keine Neubewertungen gab, verstößt das gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Was ist die Grundsteuer? Grundstücke und Gebäude ziehen Kosten für die Kommunen nach sich, zum Beispiel für Straßenlaternen, öffentliche Grünflächen oder Freizeiteinrichtungen. Die Eigentümer sollen diese Lasten mittragen. Dazu gibt es die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer. Die Grundsteuer deckt etwa zehn Prozent der kommunalen Steuereinnahmen und ist damit eine wichtige Finanzierungsquelle. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B brachte etwa 13,3 Milliarden Euro. Die Grundsteuer wird an Mieter weitergegeben und ist Teil der Nebenkosten.


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