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InHerford | Dezember 2018 RECHT „Durch eine Verschärfung des Mietrechts wird nicht mehr bezahlbarer Wohnraum in Ballungsgebieten geschaffen und damit das eigentliche Problem nicht gelöst. Vielmehr bedarf es dazu der Ausweisung neuer Baugebiete und einer Entschlackung des Vorschriftenkataloges.“ © Moritz Winde/HK Martina Wenzel, Geschäftsführerin Schließlich sollen Mieter besser davor geschützt werden, durch eine nur vorgeschobene oder missbräuchliche Modernisierung aus ihren Wohnungen vertrieben zu werden. Zum einen kann die missbräuchliche Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme in der Absicht, einen Mieter zur Beendigung des Mietverhältnisses zu veranlassen, mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zum anderen wird es für Mieter aufgrund neuer Vermutungstatbestände einfacher, in typischen Konstellationen des Herausmodernisierens einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Vermieter geltend zu machen. Für kleinere Modernisierungsmaßnahmen bis zu einem Umfang von 10.000 Euro pro Wohnung soll ein vereinfachtes Verfahren eingeführt werden, mit dem Vermieter eine Modernisierung ankündigen und im Anschluss eine Mieterhöhung geltend machen können. Insbesondere für private Vermieter würde es hierdurch einfacher, kleine Modernisierungsmaßnahmen Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Wir haben die Auswahl: • Böden • Türen • Wand & Decke • Platten • Holz im Garten Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr * Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr * Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr* keine Beratung, kein Verkauf) (* keine Beratung, kein Verkauf) (* keine Beratung, kein Verkauf) (* Schausonntag! (* keine Beratung, kein Verkauf) Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr * Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 60 32-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 60 32-0 Fax 05 21/5 60 32-32 keine Beratung, kein Verkauf) (* Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 60 32-0 Fax 05 21/5 60 32-32 Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 60 32-0 Fax 05 21/5 60 32-32 (* www.holzland-brinkmann.de www.holzland-brinkmann.de www.holzland-brinkmann.de www.holzland-brinkmann.de * Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. 21 Immer da, immer nah. Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen. ÖRAG Rechtsschutzversicherung. Provinzial König & Jekal oHG Martinsgang 2 32052 Herford Tel. 05221/3422290 Fax 05221/3422299 koenig-jekal@provinzial.de Was das Herz begehrt Bestes aus Holz! Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr * keine Beratung, kein Verkauf) (* Schausonntag! Jeden 1.- und 3. Sonntag im Monat von 14 - 17 Uhr * Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 60 32-0 Fax 05 21/5 60 32-32 keine Beratung, kein Verkauf) (* www.holzland-brinkmann.de Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 60 32-0 Fax 05 21/5 60 32-32 www.holzland-brinkmann.de Kantholz • Latten • Bretter • KVH • BSH • Hobelware • u.v.m. Öffnungszeiten Mo-Fr 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr Braker Straße 12 33729 Bielefeld Direkt an der B 61 Tel. 05 21/5 60 32-0 Fax 05 21/5 60 32-32 www.holzland-brinkmann.de durchzuführen. Inkrafttreten Das Gesetz ist Teil eines Gesamtpakets der Bundesregierung zur Verbesserung der Situation im Bereich Wohnen und Bauen. Nach den Planungen der Bundesregierung soll es zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren war bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht abgeschlossen, sodass es noch zu terminlichen Verschiebungen und auch zu inhaltlichen Änderungen kommen kann. Näheres erfahren Sie in der nächsten Ausgabe Ihres Mitgliedermagazins. ■ Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz © Feel good studio – stock.adobe.com


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