Page 4

VHWG-Maerz2018-Web

BAUEN März 2018 | InHerford Mehr Sicherheit für Bauherren Neues Bauvertragsrecht ist zum 1. Januar in Kraft getreten 4 © vege – stock.adobe.com In Anbetracht der enormen Gefahr ist die Investition in ein zuverlässiges Alarmsystem ratsam. Aufwendige Installationen und Verkabelungen kosten viel und bieten Platz für den Fehlerteufel. Ein gewaltiger Fortschritt ist der Firma SICHERHEITSTECHNIK BUBLITZ GmbH gelungen. Die Alarmanlage BUBLITZ ALARM B2 schlägt bereits Alarm, bevor der Täter das Haus betritt. Steckdose genügt, keine lästige Verkabelung, keine Sensoren an Türen oder Fenstern. Die Firma Bublitz setzt auf modernste Technik und kontinuierliche Qualität. Die hohe Auszeichnung „INDUSTRIEPREIS 2011“ und die Zertifizierung durch die Experten-Jury „BEST of 2013“ und Service & Dienstleistungen „BEST of 2016“ und „BEST of 2017“ gibt dem Benutzer das gewünschte Vertrauen und die erforderliche SICHERHEIT. Will ein Einbrecher ins Haus, muss er entweder eine Scheibe einschlagen oder eine Tür oder ein Fenster aufhebeln. Dadurch entsteht eine Druckveränderung und eine Veränderung der Raumresonanzfrequenz. Nur die einbruchstypische Veränderung dieser beiden Parameter löst zuverlässig Alarm aus. Daher reagiert das Alarmsystem Bublitz B2 weder auf Gewitter, Vogelflug, Überschallknall oder ähnliche Umweltereignisse. Bewohner und Haustiere können sich bei aktivierter Alarmanlage im gesicherten Bereich völlig frei bewegen. Die Überwachung funktioniert zuverlässig über mehrere Etagen. Doch das ist noch nicht alles: Durch die Bublitz Rauchmelder kann das Alarmsystem gleichzeitig zur RAUCH- UND BRANDMELDEANLAGE erweitert werden. Eine lautstarke Sirene mit 110 Dezibel weckt jeden Tiefschläfer. So sind alle Bewohner optimal geschützt. Das GSM Telefonwählgerät holt sofort Hilfe. Der entsprechende Text informiert bis zu 6 Teilnehmer, ob es brennt oder ob es sich um einen Einbruch handelt. Neben den deutschen Abnahmen hat die Firma Sicherheitstechnik Bublitz GmbH auch die Abnahme durch ein neutrales, international akkreditiertes Prüfinstitut durchführen lassen und das Schweizer Sicherheitszeichen vom ESTI verliehen bekommen. Mit dieser freiwilligen Prüfung unterstreicht die Firma Bublitz die besondere Verantwortung gegenüber dem Kunden im Privat- und Gewerbebereich. Wichtig ist auch, dass es sich bei der Firma Bublitz um ein deutsches Familienunternehmen handelt, das in der 2. Generation seit 40 Jahren im Dienste der Sicherheit tätig ist. NEU: EIN-AUSSCHALTEN DER BUBLITZ-ALARM B2 PER TELEFON-CODE UND PER EINGEBAUTER ZEITSCHALTUHR MÖGLICH. Dass mit dem Alarmgerät u. a. sensible Gebäude bis hin zu militärischen Einrichtungen gesichert werden, kann als Empfehlung gelten. Galileo (Tech-Check). Pro7: Keine ist so genial wie der Bublitz Alarm B1. FAZ August 2005: Es war eine überzeugende Demonstration. FAZ März 2011: Einbrecher am Eindringen hindern. DIE WELT: Gerät vertreibt ungebetene Gäste, bevor sie eindringen. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie von: Sicherheitstechnik Bublitz GmbH Richard-Strauss-Weg 46 · 59320 Ennigerloh Tel.: 02524-928837 · E-Mail: info@bublitz-alarm.de www.bublitz-alarm.de Recht auf Widerruf, detaillierte Baubeschreibung, fester Einzugstermin: Rund um den Abschluss des Bauvertrags erhalten private Bauherren mehr Sicherheiten – eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes. Für Verträge mit Bauträgern gelten Ausnahmen. Seit dem 1. Januar 2018 sind die neuen Richtlinien für alle Schlüsselfertigunternehmer verbindlich. Die Kunden haben beim Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht. Das heißt, notfalls können die Bauherren in spe innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten – falls sie im Nachhinein feststellen, dass sie die Entscheidung „Wir kaufen jetzt ein neues Heim“ doch übereilt getroffen haben. Sicherer Einzugstermin In Zukunft muss das Bauunternehmen verbindlich den Fertigstellungstermin nennen, und damit den Tag, an dem sie den Schlüssel für das neue Zuhause übergeben. Bauherren können so besser planen und zum Beispiel die alte Wohnung rechtzeitig kündigen oder das Umzugsunternehmen schon Monate im Voraus buchen – und damit zu günstigeren Konditionen. Exakte Baubeschreibung vor Vertragsabschluss Noch vor Vertragsschluss müssen Schlüsselfertigunternehmen den Käufern eine detaillierte Baubeschreibung aushändigen. Diese enthält alle wichtigen Daten und Regelungen rund um das Bauprojekt. So gewinnen die Kunden mehr Klarheit und können verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Das neue Gesetz verpflichtet den Anbieter, alle notwendigen Unterlagen zum Bauprojekt offenzulegen. Nur so können die Kunden prüfen, und notfalls auch belegen, ob ihre neue Immobilie den aktuellen Bauvorschriften entspricht. Mehr Macht für Bauherren Für Verbraucherschützer wie den Verband privater Bauherren (VPB) war es höchste Zeit, die Position der Kunden zu stärken und das bisherige Machtgefälle zwischen Baufirma und Bauherr zu verändern. Denn gerade jetzt erlebt die Branche einen wahren Bauboom: Allein 2016 wurden rund 310.000 Wohnungsbaugenehmigungen erteilt, etwa die Hälfte davon an private Bauherren. Fast alle, etwa 90 Prozent, bauen ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung mit einem Schlüsselfertigunternehmer. Auswirkungen auf den Bauträgervertrag Im Prinzip gelten die neuen Regelungen auch für Verträge mit dem Bauträger und betreffen somit auch die Erwerber von Neubau-Eigentumswohnungen. Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Zum Beispiel wird die vor Vertragsschluss ausgehändigte Baubeschreibung nicht zum Vertragsinhalt, sondern nur notariell beurkundet. Außerdem fällt das 14-tägige Widerrufsrecht weg. ■ Quelle: VPB – ANZEIGE – Polizei warnt vor Einbrecherbanden! Obwohl die Einbruchsraten jährlich steigen, sind viele Eigenheime und Wohnungen nach wie vor unzureichend gesichert. © Gina Sanders – stock.adobe.com


VHWG-Maerz2018-Web
To see the actual publication please follow the link above