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STREIT März 2018 | InHerford Schlichten statt richten Nachbarschaftsstreitigkeiten und andere Konflikte lassen sich durch Schiedsleute klären Kleine Meinungsverschiedenheiten unter Nachbarn oder zwischen Mieter und Vermieter müssen nicht zwingend vor Gericht verhandelt werden. In den meisten Fällen kann eine Schiedsstelle den Konflikt außergerichtlich klären. 16 Schiedsleute werden für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Stadt gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. In diesem Ehrenamt haben sie die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Bürgern, Firmen, Vereinen und Einrichtungen zu schlichten. Im Gespräch wird versucht, die Konfliktsituation zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Die Schiedsperson wirkt als neutraler Moderator, der versucht, die Parteien zu einer Einigung zu bringen. Kommt eine Einigung – also ein Vergleich – zustande, wird ein Protokoll angefertigt, das für die Parteien rechtskräftig verbindlich ist und bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden kann. Wenn die Schlichtung nicht gelingt, entstehen den Parteien keine Nachteile. Auf Verlangen wird in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung und in Strafsachen eine Sühnebescheinigung ausgestellt. Der Weg zum Amtsgericht steht den Beteiligten danach offen. Aufgaben der Schiedsstelle Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind: SCHIEDSPERSONEN IN   HERFORD Schiedsamtsbezirk I (Radewig, Laar, Diebrock, Herringhausen, Eickum) Bodo Theermann Oetinghauser Weg 51 32051 Herford Tel. 0 52 21/27 84 03 Schiedsamtsbezirk II (Altstadt, Elverdissen, Stedefreund) Günter Danielmeier Werler Straße 22 32052 Herford Tel. 0 52 21/7 16 22 Schiedsamtsbezirk III (Neustadt, Falkendiek, Schwarzenmoor) Bernd Auktuhn Lübberlindenweg 21 32049 Herford Tel. 0 52 21/2 46 70 BÜNDE Schiedsbezirk I (Bünde-Mitte, Südlengern, Bustedt) Dr. Hans-Joachim Kramers Hengistweg 16 32257 Bünde Tel. 0 52 23/8 19 78 58 •  kleine Meinungs- verschiedenheiten •  Ärger mit Vermietern •  Hausfriedensbruch • Nachbarschaftsstreitigkeiten •  Beleidigung •  Körperverletzung •  Bedrohung •  Sachbeschädigung Wofür ist die Schiedsstelle nicht zuständig? • Streitigkeiten aus dem Familien- u. Arbeitsrecht • Rechtsberatung (gibt aber Hinweise, an wen sich der Bürger wenden kann) • Die Schiedspersonen ermitteln nicht und leisten keine Polizeiarbeit. Vorteile der Schiedsstelle • Aussprache und Einigung der streitenden Parteien untereinander • Unterstützung durch örtlich nahe Schiedsperson • kürzere Verfahrenszeiten (maximal drei Monate nach Antragstellung) und wesentlich geringere Kosten als bei gerichtlichem IHRE ANSPRECHPARTNER RA und Notar Achim Depenbrock RA und Notar Bernd Niebuhr RA Kersten Heybrock RAin Stefanie Büscher Verfahren RA Manfred Utesch RA Sven Hoischen KATENBRINK & DEPENBROCK · Johannisstr. 45 · 32052 Herford · Telefon 05221/92400-0 · Fax 05221/92400-30 kanzlei@ra-katenbrink.de · www.ra-katenbrink.de · Bürozeiten: Mo. – Do. 8 – 13 Uhr sowie 14 – 18 Uhr; Fr. 8 – 14 Uhr


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